Politik | 12.03.2015, 12:01 Uhr

Gemeinde Wachtberg

Rückschnitt Bäume und Gehölze während der Brutzeit

Wachtberg. Um Brut- und Nistplätze zu schützen, sind innerhalb der Vogelbrutzeit vom 1. März bis 30. September besondere Vorschriften beim Rückschnitt von Bäumen und anderen Gehölzen zu beachten.

Laut Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 Nr. 2) ist es grundsätzlich nicht erlaubt, in dieser Zeit außerhalb des Waldes Bäume sowie Hecken, Sträucher, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder „auf den Stock zu setzen“. Form- und Pflegeschnitte, die dazu dienen, die jährlich austreibenden Zweige zu beseitigen oder die Bäume gesund zu erhalten, sind von dem gesetzlichen Verbot ausgenommen und ganzjährig möglich.

Ebenfalls von dem Verbot ausgenommen sind Bäume, die auf gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, also auch in privaten Hausgärten.

Bevor jedoch Bäume gefällt oder Gehölze stark zurückgeschnitten werden, ist besondere Achtsamkeit gefordert. Sollten sich in den Bäumen, Hecken und sonstigen Gehölzen Brut- und Nistplätze befinden, muss die Untere Landschaftsbehörde eingeschaltet werden. Diese prüft, ob der Baum gefällt oder das Gehölz gerodet werden darf. Das Gleiche gilt grundsätzlich auch, wenn die geplanten Maßnahmen dazu dienen, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Weitere Informationen: Gemeinde Wachtberg, Frau Kamradt, Tel. (02 28) 9 54 41 53, E-Mail: melanie.kamradt@wachtberg.de.

Pressemitteilung

Gemeinde Wachtberg

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis – inkl. E-Paper
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Bildergalerien
Dauerauftrag 2026
Rund um´s Haus
Dauerauftrag Imageanzeige
Dauerauftrag 2026
Innovatives aus Weißenthurm
Premium-Titel 2
Hagelschaden Äpfel
Empfohlene Artikel
Weitere Artikel
Man traf sich vor der Kirche, um „unter Tage“ zu gehen.
878

Es ging ganz tief nach unten...

Kolping-Mitglieder wurden zu „Kellerkindern“

Lahnstein. Es ging dahin, wo die meisten noch nie waren: In die ehemalige kurfürstliche Salkellerei unter der Hochstraße in Oberlahnstein. Die Salkellerei unter der ehemaligen Druckerei Schickel gehört zu den ältesten Gebäuden der Stadt. Die Exkursion war fast geheim, grundsätzlich nur Kolping-Mitgliedern vorbehalten, „denn wir wollten nicht, dass halb Lahnstein im Untergrund verschwindet“, so Benedikt Hanke aus dem Kolping-Sprecherteam mit einem Schmunzeln auf den Lippen.

Von Thomas Schneider aus Lahnstein

Weiterlesen

Symbolbild. Foto: ROB
614

Auseinandersetzung zwischen Jugendlichen in Koblenz

17.10.: Streit mit Folgen: 18-Jähriger schwer verletzt im Krankenhaus

Koblenz. Am Samstagabend, dem 17.10.2026, kam es gegen 19.52 Uhr im Parkhaus am Altlöhrtor in der Altstadt von Koblenz zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren jugendlichen, bzw. heranwachsenden Beteiligten. Hierbei wurde ein 18-jähriger Mann schwer verletzt und musste in einem Krankenhaus behandelt werden.

Weiterlesen