Schiedsamtsbezirk Wachtberg I
Schiedspersonen gesucht
Wachtberg. Im Schiedsamtsbezirk Wachtberg I (Pech, Villip, Villiprott, Adendorf, Arzdorf, Fritzdorf, Holzem) sind in diesem Jahr das Amt der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen.
Zu den Aufgaben einer Schiedsperson gehört die Schlichtung in Privatklagesachen wie beispielsweise Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung oder Verletzung des Briefgeheimnisses. Betroffene Personen können sich erst dann mit ihrer Klage an das Strafgericht wenden, wenn sie vorher versucht haben, sich unter Beteiligung einer Schiedsperson mit der anderen beteiligten Person außergerichtlich zu versöhnen. Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben. Aufgabe der Schiedsperson ist es, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und so den Rechtsfrieden wieder herzustellen. Das Schlichtungsverfahren beim Schiedsamt ist unbürokratisch und kostengünstig.
Schiedsmann oder Schiedsfrau kann werden, wer nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet ist, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt und nicht unter Betreuung steht, zwischen 30 und 70 Jahre alt ist, im Schiedsamtsbezirk seinen Wohnsitz hat und nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Die Amtszeit für dieses Ehrenamt beträgt fünf Jahre. Ihre Bewerbung können Sie bis spätestens 21. August schriftlich richten an die Gemeinde Wachtberg, Fachbereich II – Bürgerdienste, Soziales -, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg. Weitere Auskünfte erhalten Sie im Rathaus unter Tel. (02 28) 95 44-1 78.
Pressemitteilung
Gemeindeverwaltung
Wachtberg
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