Politik | 26.02.2015

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz informiert

Ab März: Neuer Rentenzahlbetrag für viele Rentner

Region. Für Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, kann sich ab März die Höhe der ausgezahlten Rente geringfügig ändern. Grund dafür ist der neue allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit der Überweisung der März-Rente wird auf dem Kontoauszug der Bank über den neuen Zahlbetrag informiert.

Bereits zum Januar ist der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung von 15,5 auf 14,6 Prozent gesunken. Für Rentner gilt dies zeitversetzt erst ab März. Gleichzeitig können die Krankenkassen seit Januar einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag festlegen. Dieser liegt in Rheinland-Pfalz je nach Krankenkasse zwischen 0,4 und 1,2 Prozent. Den allgemeinen Beitrag zur Krankenversicherung tragen Rentenversicherung und Rentner je zur Hälfte. Der Zusatzbeitrag ist vom Rentner alleine zu zahlen. Ab März berücksichtigt die Rentenversicherung diese Änderungen automatisch, der Rentner muss also nicht aktiv werden.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter (0800) 100048 016 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de. Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine.

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