Wirtschaft | 05.04.2024, 14:27 Uhr

- Anzeige - Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme

SWN-Kunden haben länger profitiert

Geringerer Steuersatz galt länger als bei anderen Versorgern – Preise bleiben ab April unverändert

Neuwied. Bei vielen Versorgern steigen die Gaspreise durch die höhere Mehrwertsteuer ab April. Bei den Stadtwerken Neuwied (SWN) nicht. Im Gegenteil. Der volle Mehrwertsteuersatz war absehbar und wurde bereits in den Preisen berücksichtigt: „Die befristete Mehrwertsteuersenkung galt vom Oktober 2022 bis Ende März 2024. Unsere Kunden profitierten allerdings neun Monate länger von der Senkung“, erklärt SWN-Geschäftsfeldleiterin Andrea Haupt.

Das Regelwerk für die Mehrwertsteuersenkung war kompliziert und blieb es bis zum Schluss: „Es gab mehrere Modelle und für eines musste man sich 2022 als Versorger entscheiden“, so Haupt. In der Hafenstraße entschied man für das sogenannte „Stichtagsmodell“. Entscheidend ist dabei der Ablesezeitpunkt für die Verbrauchsabrechnung: „Der liegt bei uns am Jahresende. Das ermöglichte uns, nicht nur für die drei letzten Monate den geringeren Steuersatz abzurechnen, sondern für das ganze Jahr 2022.“ Also volle neun Monate länger.

Offen war lange, wann die Preisbremsen auslaufen. Jahreswechsel? Februar? Oder doch März? Inzwischen gibt es aber Klarheit: Bei der Gasabrechnung für 2024 dürfen die SWN auch für die ersten drei Monate den verringerten Satz anwenden: „Während andere jetzt anheben, hatten wir in den Tarifen für 2024 die 19 Prozent bereits berücksichtigt. Für die Monate Januar bis März werden wir nun rückwirkend die Preise mit dem geringeren Steuersatz abrechnen. Falls das Bundesfinanzministerium nicht plötzlich wieder eine Kehrtwende macht, freut uns das sehr, da die Heizperiode damit für die Kunden deutlich günstiger ausfällt.“ Je nach Tarif bedeutet das bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas eine Ersparnis von 200 Euro: „Nicht zuletzt hatten wir auch den höheren CO2-Preis für Gas nicht weitergegeben.“

Dem vorausgegangen war ein Hin und Her, es brauchte ein Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat: „Es kommt jetzt nicht mehr zwingend auf den Zeitpunkt der Ablesung an. In der Schlussrechnung für 2024 wird dann nur für Verbräuche im Zeitraum von April bis Dezember der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent berücksichtigt, erklärt die Geschäftsfeldleiterin. „Dies entspricht auch dem damaligen Vorgehen zu der in Corona-Zeiten praktizierten Absenkung.“

Pressemitteilung

Stadtwerke Neuwied

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