Politik | 12.06.2014

Rechtsstreit um Namensrechte an „Rock am Ring“

Nürburgring GmbH i.E. : Marek Lieberberg stellt in den Medien wiederholt falsche und unzutreffende Behauptungen an

Koblenz/Nürburgring. Bezüglich der Namensrechte an ‚Rock am Ring’ geht es vor Gericht. Nach Ansicht der Nürburgring GmbH

darf der Werktitel „Rock am Ring“ nämlich nicht ohne Zustimmung der Nürburgring GmbH außerhalb des Nürburgrings verwendet werden. In einer Stellungnahme macht die Nürburgring GmbH, in Eigenverwaltung (i.E.), Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt und Sachwalter, Jens Lieser, ihre Position deutlich. Hier heißt es, „die Nürburgring GmbH i.E. hat zur Wahrung ihrer Interessen eine einstweilige Verfügung gegen Marek Lieberberg und die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG (MLK) beim Landgericht Koblenz beantragt hat. Marek Lieberberg/MLK haben beim Landgericht Koblenz vor dem Erlass einer einstweiligen Verfügung eine Schutzschrift eingereicht. Für Ende der kommenden Woche ist eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Koblenz terminiert. Die Nürburgring GmbH will bei der rechtlichen Durchsetzung ihrer Interessen erreichen, dass per einstweiliger Verfügung Lieberberg und der Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG untersagt wird, ein Konzertfestival unter dem Titel ‚Rock am Ring’ an einem anderen Veranstaltungsort als dem Nürburgring ohne Zustimmung der Nürburgring GmbH i.E. anzukündigen, zu bewerben oder zu veranstalten.

Der Sanierungsgeschäftsführer der Nürburgring GmbH i.E. sah sich zu diesem Schritt gezwungen, weil Marek Lieberberg in den Medien wiederholt falsche und unzutreffende Behauptungen aufgestellt hat. Zudem schädigt er durch seine bisherigen Aussagen das Image des Nürburgrings und verhält sich damit vertragswidrig. Prof. Dr. Dr. Schmidt hatte daher Herrn Lieberberg aufgefordert, bis zum 06.06.2014 um 16:00 Uhr eine entsprechende Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Dieser Aufforderung ist Marek Lieberberg nicht gefolgt, sodass die Nürburgring GmbH i.E. gezwungen war, ihre Interessen jetzt gerichtlich durchzusetzen.

Zu den einzelnen Punkten: Marek Lieberberg hat u. a. in einem Interview in „Spiegel online“ vom 02.06.2014 erklärt: „Rock am Ring“ ist eine Vision, die ich vor 30 Jahren hatte. Eine Idee, die ich verwirklicht habe - auf dem Nürburgring und ohne Hilfestellung Dritter. Wir haben die Marke erfunden, wir haben ihr zu einem Kultcharakter verholfen, und die Marke bleibt bestehen. Sie ist überhaupt nicht an den Nürburgring gebunden.“

Diese Behauptungen sind unzutreffend. Das Festival „Rock am Ring“ wurde im Jahr 1985 von der Nürburgring GmbH und der Mama Concerts Konzertagentur GmbH gegründet. Herr Lieberberg war Mitgesellschafter von Mama Concerts. In diesem Zusammenhang haben alle Partner die von ihnen vertraglich vereinbarten Dienstleistungen erbracht, ohne die die erstmalige Durchführung und spätere Fortführung dieses Events nicht möglich gewesen wäre. Die Nürburgring GmbH und Mama Concerts sind auch in allen damaligen Presseberichten und Veranstaltungshinweisen gemeinsam als Veranstalter genannt worden. Es kann also keine Rede davon sein, dass Marek Lieberberg persönlich dieses Festival alleine und ohne Hilfestellung Dritter ins Leben gerufen hat.

Auch die Behauptung, dass der Werktitel „Rock am Ring“’ in keiner Weise an den Nürburgring gebunden sei, ist unzutreffend. Tatsache ist: die Titelrechte standen ursprünglich der Nürburgring GmbH und Mama Concerts im Rahmen der gemeinsamen GbR zu. Später ist daraus eine Bruchteilsgemeinschaft zwischen der Marek Lieberberg Konzertagentur und der Nürburgring GmbH geworden, die bis heute als Mitveranstalterin fungiert und als solche auch in allen Publikationen gekennzeichnet wird.

In der Zusatzvereinbarung zum Vertrag zwischen Marek Lieberberg und der Nürburgring GmbH vom 17.11.2003 ist festgehalten, dass die Parteien über die von Marek Lieberberg gewünschte einseitige Zuordnung der Veranstaltungstitel und -marken bislang keine Einigung erzielt haben und dies in einer späteren Vereinbarung festhalten wollen, die sicherstellt, dass „Rock am Ring“ auch zukünftig nicht ohne die Nürburgring GmbH stattfinden wird.

An diesem Ziel ist auch an der Folgevereinbarung vom 23.10./31.10.2007 uneingeschränkt festgehalten worden. Damit ist ausdrücklich geregelt, dass der gegenwärtige Status Quo - gemeinsame Inhaberschaft am Veranstaltungstitel - beibehalten wird und dass zukünftig die Veranstaltung „Rock am Ring“ nur dann an einer anderen Veranstaltungsstätte stattfinden kann, wenn beide Seiten darüber eine einvernehmliche Regelung getroffen haben. Eine solche einvernehmliche Regelung existiert bis heute nicht. Herr Lieberberg ist bis heute auch nicht an die Nürburgring GmbH i.E. herangetreten, um eine solche Regelung zu treffen.

Vor diesem Hintergrund ist Marek Lieberberg nicht berechtigt, den Veranstaltungstitel - wie jetzt durch Äußerungen in mehreren Medien geschehen - einseitig für sich und sein Unternehmen in Anspruch zu nehmen oder gar ohne Absprache mit der Nürburgring GmbH i.E. die alleinige Durchführung einer Veranstaltung gleichen Namens an einer anderen Spielstätte anzukündigen. Der Sanierungsgeschäftsführer der Nürburgring GmbH sieht sich zu diesem Vorgehen gezwungen, da er aus insolvenzrechtlichen Gründen verpflichtet ist, alle Interessen der Nürburgring GmbH zu wahren. Die Namensrechte an dem Werktitel „Rock am Ring“ stellen einen wirtschaftlichen Vermögenswert dar. Da es sich zunächst um eine Durchsetzung im einstweiligen Rechtsschutz handelt, bereitet die Nürburgring GmbH i.E. derzeit eine Klage vor.“

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