Politik | 26.06.2013

Nationaler Hochwasserschutz muss her

Rheinland-Pfalz fordert Schutzpakt zwischen Bund und Ländern

Rheinland-Pfalz setzt sich auf Bundesebene für einen nationalen Hochwasserschutzpakt zwischen Bund und Ländern ein. „Wir brauchen Solidarität nicht nur bei der Schadensbegrenzung, sondern auch bei der Vorsorge“, so Umweltministerin Ulrike Höfken. Deshalb habe Rheinland-Pfalz in der gestrigen Sondersitzung des Bundesrats gefordert, dass neben dem von der Bundesregierung geplanten Aufbauhilfefonds der Wunsch der Ministerpräsidenten nach präventiven Maßnahmen im Rahmen eines nationalen Hochwasserschutzprogramms berücksichtigt werde. Zudem müsse in diesem Pakt die Verteilung der Finanzmittel geregelt werden: „Der Bund kann die Aufgabe des Hochwasserschutzes nicht vor allem den Ländern überlassen, sondern muss den Hochwasserschutz mit einem neuen Programm in Zukunft stärker mitfinanzieren.“

„Solidarität wird am Rhein groß geschrieben. Deshalb hat Rheinland-Pfalz in den vergangenen Jahrzehnten konsequent Hochwasservorsorge betrieben und als vergleichsweise kleines Land mit bislang rund 900 Millionen Euro viel Geld investiert, um Hochwasserschutzanlagen zu erneuern und zu bauen“, betonte Höfken. Am Donnerstag werde sie den Polder Mechtersheim offiziell in Betrieb nehmen, damit habe das Land bereits acht von zehn nach internationalen Vereinbarungen geplanten Hochwasserrückhaltungen am Oberrhein fertig gestellt. Bundesweit führend sei Rheinland-Pfalz bei den Hochwasserpartnerschaften der Kommunen, von denen bereits 20 gegründet wurden.

Im Bundesrat habe sich Rheinland-Pfalz auch für eine stärkere Bürgerbeteiligung beim Hochwasserschutz eingesetzt, um die Verfahren zu verbessern, sagte Höfken: „Effizienter Hochwasserschutz kann nicht von oben verordnet werden, sondern muss im Dialog mit den Menschen erfolgen.“ Diese Vorgehensweise habe sich etwa beim Polderbau in Mechtersheim oder in Neupotz bewährt.

„Wir brauchen ein eigenständiges Finanzierungsprogramm des Bundes für den Hochwasserschutz im Binnenland, das auch Städte umfasst“, führte Höfken aus. Rheinland-Pfalz habe ein Gesamtkonzept, brauche aber wie alle anderen Bundesländer langfristige Sicherheit für die Finanzierung. Hochwasserschutz koste viel Geld und sei eine Form der Daseinsvorsorge nationalen Ausmaßes. Höfken: „Deshalb schlagen wir als einen ersten wichtigen Schritt einen ‚Rahmenplan Hochwasser‘ mit zusätzlichen Mitteln des Bundes vor. Die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes - GAK - bietet hierfür eine mögliche Grundlage.“

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  • H. Schüller: Ihre Behauptung ist falsch, denn Fahrdrahtabrieb emittiert bundesweit rund 400 t (bioziden) Feinstaub jährlich, vergleichbarer fahrdrahtloser Bahnbetrieb der o.g. Abgasnorm max. nur 285 t Feinstaub mit vergleichbaren Partikelgrößen.
  • Gordula: Ich möchte bei der Einordnung helfen: Die Behauptung, Oberleitungsbetrieb verursache durch Fahrleitungsabrieb mehr Feinstaub als ein Dieselzug nach EURO-IIIB-Norm, ist fachlich falsch, weil Abgasgrenzwerte...
  • H. Schüller: Laut DB-Auskunft ist Grünstrombetrieb erst ab 2038 (!) geplant. Bis dahin enthält der Bahnstrom 413 MW klimaschädlichen Kohlestrom, den Sie hilflos schönreden. Bahnelektrifizierungen sind aus den genannten...
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  • Thomas H.: In dem Bericht falsch dargestellt ist, dass die 5 Umspannwerke inkl. Transformatoren und Schaltanlagen durch die EVM übernommen werden. Diese werden allerdings komplett weiterhin zuverlässig durch die Westnetz GmbH betrieben.
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