Rock am Ring: Lieberberg siegt im Streit um Namensrechte
Koblenz. Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden: Marek Lieberberg darf die Namensrechte an Rock am Ring allein nutzen. Somit gaben die Richter einen Antrag von Lieberberg nach, der sich als ideologischer Schöpfer der Grundidee „Rock am Ring“ sieht. Der Ort des Events spiele somit keine Rolle. Vor Gericht trugen die eidesstattlichen Versicherungen des ehemaligen Geschäftsführers der Nürburgring GmbH Friedhelm Demandt sowie des Konzertveranstalters Matthias Hoffmann maßgeblich zur Urteilsfindung bei. Denmach seien Konzept und Titel die Ideen Lieberbergs und der Nürburgring lediglich Austragungsort des Rockfestivals. Trotz der Entscheidung des OLG ist die Zukunft der beliebten Musikveranstaltung unklar, da ein möglicher Ausweichort bislang nicht gefunden wurde.
