Leserbrief zu Beschlüssen des Andernacher Stadtrats
„Sozialer Wohnungsbau und mehr Transparenz“
Am 15. März hat die letzte Sitzung des Andernacher Stadtrats stattgefunden. Es sind zahlreiche Punkte behandelt und wichtige Beschlüsse gefasst worden. Zu einigen Punkten, die mir besonders am Herzen liegen, möchte ich Anmerkungen machen.
Dazu gehört erstens der Bebauungsplan für das ehemalige Weissheimer-Gelände. Was dabei für die Andernacher Bürger herauskommt, bleibt offen. Die beschlossene Nutzung soll Vorteile für die Geschäftswelt bringen. Auf eine soziale Nutzung (sozialer Wohnungsbau) wollte man sich nicht festlegen lassen. Die Erfahrung zeigt auch, dass soziale Maßnahmen von der Landesaufsichtsbehörde (ADD), die sogar vom Stadtrat beschlossen wurden, mit Hinweis auf mögliche Neuverschuldung untersagt werden.
Ein weiterer Punkt ist die Gründung einer Stiftung und Auszeichnung ehrenamtlicher Tätigkeit. Es ist zu begrüßen, dass sich Einzelpersonen der Stadt so verbunden und verpflichtet fühlen, dass sie Teile ihres Vermögens in eine Stiftung einbringen. Andererseits sollte man bedenken, dass wir damit einem durch Amerika vorgelebten Modell folgen, dessen Wesen darin besteht, dass Pflichtbereiche sozialer und Daseinsvorsorge in den privaten Bereich verlagert werden, in zunehmendem Maße vom Goodwill einzelner Personen abhängen. Ebenso verhält es sich mit der beschlossenen Auszeichnung ehrenamtlich Tätiger. In zunehmendem Maße werden soziale Pflichtaufgaben auf ehrenamtliche Tätigkeiten abgewälzt.
Die Einführung eines Bürgerhaushalts ist beschlossen worden. Prinzipiell positiv ist eine Verbesserung der Information und Mitwirkung der Bürger. Bei der Begründung wird stets mit wachsender Transparenz argumentiert. Die Wirklichkeit bleibt dahinter stark zurück. Wichtige Entscheidungen, beispielsweise Beschlüsse über die Tätigkeit der Stadtwerke werden vollständig ohne Öffentlichkeit gefasst, obwohl betont wird, dass die Stadtwerke hundertprozentig der Stadt gehören. Dies geschieht stets unter Hinweis darauf, dass die Vertreter zuerst ihrem Unternehmen und dann erst der Öffentlichkeit verpflichtet seien oder unter Hinweis auf mögliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Darüber hinaus beschränkt sich diese erst zögerlich, Schritt für Schritt einzuführende Bürgerbeteiligung ohnehin nur auf den immer schmaler werdenden Teil der freiwilligen Leistungen der Kommune. Jürgen Schartmann,
Andernach
