Kreis-FWG sieht ihre Kritik an neuem Kommunalen Finanzausgleich bestätigt
„Eine Minireform“
Land bleibt bei finanzieller Ausstattung der Kommunen hinter VGH-Forderung zurück
Kreis Ahrweiler. Im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung des Kreistags Ahrweiler stand das Thema „Reform des Kommunalen Finanzausgleichs in Rheinland-Pfalz“. Ernst Beucher, Geschäftsführender Direktor des Landkreistages bestätigte in seinen fachkundigen Ausführungen die von der FWG-Kreistagsfraktion geäußerte Kritik an der Reform. Mit zusätzlichen Leistungen in Höhe von nur 50 Mio. an die rheinland-pfälzischen Kommunen ist das Land der vom Verfassungsgerichtshof (VGH) in seiner Entscheidung vom 14.02.2012 formulierten Verpflichtung nach übereinstimmender Auffassung auch der kommunalen Spitzenverbände (Landkreistag Rheinland-Pfalz, Gemeinde- und Städtebund) und sogar des Landesrechnungshofes Rheinland-Pfalz nicht nachgekommen. Worin die von der Landesregierung bei Präsentation des Gesetzentwurfes gelobte „massive Aufstockung“ der Landesmittel bestehen soll, ist der FWG demnach ein Rätsel. Auch die rheinland-pfälzischen Landräte waren sich in einer ersten Einschätzung zu der Finanzreform mehr oder weniger einig und bezeichnen die Maßnahme lediglich als „Reförmchen“. Und mit dieser Einschätzung dürften sie richtig liegen. Für die Bürgerinnen und Bürger - auch im Landkreis Ahrweiler - hat das neue Gesetz unmittelbare - leider negative - Auswirkungen: Denn die Nivellierungssätze aller drei Realsteuer-Hebesätze werden von Seiten des Landes drastisch erhöht: Bei der Grundsteuer A von 285 Prozent auf 300 Prozent, bei der Grundsteuer B von 338 Prozent auf 365 Prozent und bei der Gewerbesteuer von 352 Prozent auf 365 Prozent. Damit werden die Kommunen per Gesetz mehr oder weniger „gezwungen“, ihre Steuerhebesätze zu erhöhen. Da die Landtagsabgeordneten der rot-grünen Mainzer Landesregierung den am 25. April in erster Lesung des Landtags beratenen Gesetzentwurf unisono als großen Durchbruch loben und tatsächlich behaupten, mit diesem Entwurf werde die Situation der Kommunen in Rheinland-Pfalz ab 2014 „nachhaltig verbessert“, hat die FWG-Fraktion im Kreistag Ahrweiler keine Hoffnung, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch eine substantielle Verbesserung für die Kommunen aufgenommen wird. Vielmehr ist zu befürchten, dass es bei der „Mini-Reform“ bleibt.
Pressemitteilung
der FWG-Kreistagsfraktion
