Politik | 09.03.2014

Projekt der Jugendhilfe Kreis Ahrweiler

Familienhebammen kommen gut an

Kreis AW. Eltern sollen frühzeitig bei der Erziehung und Gesundheitsförderung ihrer Kinder begleitet, unterstützt und gefördert werden. So lautet ein zentrales Ziel der Jugendhilfe des Kreises Ahrweiler. Zahlreiche Vorhaben und Projekte, die in den Kommunen umgesetzt wurden und werden, sollen Familien stärken.

Das Projekt „Familienhebammen“ markiert nach den Worten von Landrat Dr. Jürgen Pföhler einen weiteren wichtigen Schritt zur Familienfreundlichkeit des Kreises: „Junge Eltern erhalten praktische Unterstützung durch vertrautes und qualifiziertes Personal - die Familienhebammen. Das Jugendamt und die Caritas kümmern sich gemeinsam um diesen Baustein der ’Frühen Hilfen‘. Wir hoffen, dass sich diese Hilfe als feste Größe früher Unterstützungsformen etabliert, zumal das Angebot kostenlos ist.“

Familienhebammen sind Hebammen, die auch über die krankenkassenfinanzierte Betreuung hinaus schwangere Frauen, junge Mütter, Familien und Alleinerziehende mit einem Neugeborenen unterstützen. Sie haben mindestens ein Jahr Berufserfahrung und nehmen an einer Qualifizierung im Rahmen der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ teil.

Die Geburt eines Kindes bedeutet in der Regel eine große Veränderung im Leben von Paaren, Familien und Alleinerziehenden. Sie müssen sich einer Umstellung unterziehen, neue Aufgaben und Verantwortung übernehmen. Dies stellt für alle Eltern eine Herausforderung dar. Die Familienhebammen unterstützen die Familien in ihren neuen Situationen, geben Ratschläge für eine gute Pflege und Versorgung des Säuglings. Sie fördern den Aufbau einer guten Beziehung zwischen Eltern und Kind. Sie leisten Hilfestellung bei der Neustrukturierung des Alltags und der Umgestaltung des Familienlebens. Die Familienhebammen haben einen Überblick über weitere Angebote für diese Lebensphase, können die Mütter informieren und dorthin vermitteln. Sie begleiten sie zum Arzt und zur Vorsorgeuntersuchung.

Der Besuch von Familienhebammen kann von allen Müttern bzw. Eltern im ersten Lebensjahr des Kindes angefragt werden. Der krankenkassenfinanzierte Dienst der Hebamme endet normalerweise acht bis zehn Wochen nach der Entbindung. Wenn anschließend Fragen oder Unsicherheiten auftreten oder der Eindruck entsteht, dass eine weitere Unterstützung gut tun würde, kann eine Familienhebamme angefragt werden. Der Besuch einer Familienhebamme ist möglich innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes. Jeder Familie mit einem Neugeborenen stehen 24 Einsätze zur Verfügung, die nach Vereinbarung zeitlich eingeteilt werden können. So können beispielsweise zwei Einsätze zusammengefasst oder 14-tägig vereinbart werden.

Die Kosten für den Einsatz von Familienhebammen werden aus Mitteln der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012- 2015“ getragen. Für die Familien selbst entstehen keine Kosten. Wenn der Einsatz einer Familienhebamme gewünscht wird, können sich Familien oder Mütter an die Koordinatorin wenden: Annemarie Hoffmann, Caritas Geschäftsstelle Ahrweiler, Bahnhofstraße 5, 53474 Bad Neuenahr- Ahrweiler, Tel. (0 26 41) 75 98 60.

Annemarie Hoffmann berichtet: „Seit dem Start im Juni 2013 wurden und werden Einsätze in Familien mit Neugeborenen durchgeführt. Die Rückmeldungen der Familien sind durchweg positiv. Sie äußern sich sehr zufrieden über die Besuche der Familienhebammen.“ Die Mütter oder Eltern seien sicherer geworden im Umgang mit dem Säugling, hätten wertvolle Tipps erhalten und sich mit dieser Unterstützung gut auf die Neugestaltung ihres Lebens mit dem Kind einstellen können. „Als Koordinatorin schätze ich diesen Dienst für junge Familien sehr und bin sicher, dass eine wertvolle Begleitung und praktische Hilfestellungen für junge Familien geboten werden. Ich würde mich freuen, wenn noch mehr Familien den Dienst wünschen und nutzen.“

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Ahrweiler

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