Allgemeine Berichte | 05.07.2013

TÜV NORD AG

Legionellen-Gefahr im Urlaub

David Dreesen erklärt wie Urlauber einer Erkrankung vorbeugen können

Legionellen-Gefahr im Urlaub

Region. In lang ungenutzten Wasserleitungen können Legionelle, krankheitserregende Bakterien, wachsen und sich vermehren. Für Urlauber erhöht sich damit sowohl in länger leer stehenden Appartements und Ferienhäusern als auch nach der Rückkehr nach Hause das Risiko, an Legionellen zu erkranken. TÜV NORD berät, wie sich Urlauber vor den Bakterien schützen können.

Legionellen sind Bakterien im Wasser, die ab einer Wassertemperatur von 20 Grad aktiv werden und zu lebensgefährlichen Infektionen mit grippeähnlichen Symptomen bis hin zur tödlichen Lungenentzündung führen können. Sie gelangen durch die Atmung in Form von vernebeltem Wasser in die Lunge. Dies kann zum Beispiel beim Duschen der Fall sein.

David Dreesen von TÜV NORD erklärt, wie Urlauber einer Erkrankung durch Legionellen vorbeugen und das Risiko minimieren können.

Risiko minimieren:

Das Wasser vor dem ersten Duschen, sowohl im Ferienhaus als auch nach der Rückkehr in die eigenen vier Wände, unbedingt einige Minuten lang heiß laufen lassen. Hintergrund: Die Leitungen werden gespült und ab einer Temperatur von 60 Grad am Speicher sterben die Legionellen aller Wahrscheinlichkeit auch an der entferntesten Stelle der Dusche ab.

Während der Abwesenheit den Nachbarn oder einen Vertrauten bitten, nicht nur die Blumen zu gießen, sondern auch das Wasser an allen Zapfstellen laufen zu lassen. Dies sollte alle drei Tage stattfinden, um einen regelmäßigen Wasseraustausch zu gewährleisten und eine Stagnation in den Rohren zu verhindern.

Bei Abwesenheiten über vier Wochen empfiehlt es sich, den Wasser-Haupthahn komplett abzudrehen und die Leitungen nach der Rückkehr ebenfalls gründlich zu spülen.

Zudem können sich Mieter bei ihrem Vermieter nach einer Wasserprüfung auf Legionellen erkundigen. Diese ist in Deutschland laut Trinkwasserverordnung aus dem Jahr 2011 für Vermieter verpflichtend. Sie betrifft Anlagen mit einem zentralen Warmwasserspeicher von mehr als 400 Liter oder einem Leitungsvolumen von mehr als drei Liter. Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Prüfpflicht ausgeschlossen. Die Prüfung muss spätestens bis zum 31. Dezember erstmalig durchgeführt worden sein. Pressemitteilung

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