Jobcenter Landkreis Ahrweiler verhängt 2013 insgesamt 112 Bußgelder
Leistungsmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt
Kreis Ahrweiler. Das Jobcenter Landkreis Ahrweiler hat im vergangenen Jahr durchschnittlich 2750 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 5300 Leistungsempfängern betreut. Die große Mehrheit der Hartz-IV-Empfänger ist ehrlich und erhält zu Recht finanzielle Unterstützung. Allerdings kommt das Jobcenter auch immer wieder schwarzen Schafen auf die Schliche, die staatliche Leistungen zu Unrecht beziehen. „Das ist zwar die Ausnahme, kommt aber immer wieder vor“, erklärt Theo Krayer, Geschäftsführer des Jobcenters Landkreis Ahrweiler. „Aber“, so fügt er hinzu, „Leistungsmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt. Betrugsfälle werden konsequent verfolgt.“
Missbrauch liegt immer dann vor, wenn Bezieher von Arbeitslosengeld II grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben über ihr Einkommen oder Vermögen machen und deshalb höhere Sozialleistungen erhalten, als ihnen zustehen. Geschieht das vorsätzlich, erfolgt eine Anzeige wegen Betrugs. Fälle, denen geringes Selbstverschulden oder Fahrlässigkeit zugrunde liegt, ahndet das Jobcenter selbst, indem es Verwarnungen ausspricht oder Bußgelder verhängt.
Im vergangenen Jahr hat das Jobcenter insgesamt 112 Bußgelder verhängt, 46 Verwarnungen ausgesprochen und 17 Strafanzeigen gestellt. Darüber hinaus wurden 109 Fälle von Schwarzarbeit der Zollverwaltung übergeben. Und in neun weiteren Fällen lag zudem eine Ordnungswidrigkeit oder ein Straftatverdacht vor, sodass die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wurde. „Die Zahlen machen deutlich, dass es sich - gemessen an der Gesamtzahl an Leistungsberechtigten - nur um eine Minderheit handelt, die das Sozialsystem bewusst ausnutzen wollen“, erklärt Krayer. Häufigste Verstöße seien die verspätete Anzeige von Beschäftigungsaufnahmen sowie das Verschweigen von Vermögen, Zinseinnahmen oder Guthaben aus Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Ein Großteil der Betrugsfälle wird im Zuge des Datenabgleichs erkannt, den das Jobcenter mit Krankenkassen, Bundeszentralamt für Steuern und Rentenversicherungsträgern vornimmt. Lässt sich ein Sachverhalt nicht anders klären, wird der Außendienst mit weiteren Ermittlungen betraut. Hausbesuche sind die Folge.
So ist auch ein Kunde aus dem Kreis Ahrweiler aufgefallen, der im August 2012 einen Heizkostenzuschuss zum Erwerb von fünf Kubikmetern Brennholz beantragt hatte. Das Jobcenter bewilligte daraufhin 339 Euro. Bei einem Hausbesuch im März vergangenen Jahres hat der Außendienst jedoch festgestellt, dass im Haushalt gar kein Ofen existierte. Der Kunde hatte sich offensichtlich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil erschlichen. Er musste nicht nur den erhaltenen Zuschuss zurückzahlen, sondern sah sich darüber hinaus mit einer Strafanzeige konfrontiert. Vor wenigen Wochen hat das Amtsgericht Sinzig den Mann zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen verurteilt. „Eine konsequente Missbrauchsbekämpfung schützt sowohl die Interessen der Steuerzahler, die die Grundsicherung ja finanzieren, als auch die ehrlichen Leistungsempfänger“, kommentiert Theo Krayer Fälle wie diesen.
Pressemitteilung des
Jobcenters im Kreis Ahrweiler
