MIT appelliert, freiwillige Praktika von bis zu sechs Monaten vom Mindestlohngesetz auszunehmen
Mindestlohn gefährdet Betriebspraktika
Kreis Ahrweiler. Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Kreis Ahrweiler (MIT) appelliert, freiwillige Praktika von bis zu sechs Monaten vom Mindestlohngesetz auszunehmen.
„Wenn ein Praktikum mit bis zu 1.500 Euro brutto vergütet werden muss, werden viele Unternehmen künftig keine Praktikumsplätze mehr anbieten können“, warnt Elmar Lersch, Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Kreis Ahrweiler (MIT).
Die Bundesarbeitsministerin plant, ab 2015 auch für freiwillige Betriebspraktika, die länger als sechs Wochen dauern, eine gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro einzuführen. Lediglich Schul- und Pflichtpraktika sollen vom Mindestlohn ausgenommen werden.
„Wenn auch für Praktikanten 8,50 Euro pro Stunde gelten, ist das insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen kaum finanzierbar. Viele Betriebe im Kreis Ahrweiler zahlen gegenwärtig eine Vergütung an ihre Praktikanten, aber 1.500 Euro gehen an der Realität vorbei. Die Unternehmen würden ihr Angebot an Betriebspraktika zurückfahren“, sagt Lersch. Besonders für viele Kultur- und Kreativbetriebe wird es schwierig werden, das umfangreiche Angebot an Praktika wie bisher aufrecht zu erhalten.
Vor allem Studierende, die beispielsweise ein freiwilliges, achtwöchiges Praktikum in den Semesterferien absolvieren, wären von der Neuregelung betroffen. Sie hätten ab dem ersten Tag ihres Praktikums Anspruch, nach Mindestlohn bezahlt zu werden.
„Sollte es bei den aktuellen Plänen der Koalition bleiben, wird die Dauer der freiwilligen Betriebseinsätze vielerorts auf maximal sechs Wochen verkürzt werden. Ein umfangreicher Einblick in den Berufsalltag, der oftmals den Einstieg in das Arbeitsleben bedeutet, ist dann nicht mehr möglich“, unterstreicht Lersch.
Der Mindestlohn für Praktikanten wird vor allem für Berufseinsteiger von Nachteil sein. „All jene, die noch keine Klarheit darüber haben, welche konkrete Tätigkeit sie ausüben wollen, oder sich erst ein Netzwerk aufbauen müssen, sind die Verlierer dieser Regelung“, betont Lersch.
Der Mindestlohn soll noch vor der Sommerpause im Deutschen Bundestag beschlossen werden. Die Abstimmung ist für den 4. Juli geplant. Pressemitteilung der
Mittelstands- und Wirtschafts-
vereinigung der CDU
Kreis Ahrweiler (MIT)
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