War die 33-Jährige in den Überfall auf einen Autohändler in Neuwied verwickelt?

Wegen Beihilfe und uneidlicher Falschaussage angeklagt

Neuwied/Koblenz. Ab dem 10. Juni muss sich die 33 Jahre alte Vera M. vor dem Landgericht in Koblenz verantworten. Der Angeklagten wird Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung und uneidlicher Falschaussage vorgeworfen. Im Jahr 2005 soll sie zwei gesondert verfolgten und verurteilten Männern (Marat E. und Walter K.) bei einem Überfall auf einen Autohändler in Neuwied, der bei dem Überfall durch Messerstiche des E. zu Tode kam, Hilfe geleistet haben. Die Angeklagte soll sich bereit erklärt haben, die beiden Männer nach dem Überfall mit einem Auto an einer bestimmten Stelle in Neuwied abzuholen. Nach dem Überfall soll E. die Angeklagte auch angerufen haben, sodass diese ihn daraufhin abgeholt und mit ihm in seine Wohnung gefahren sein soll, in der er sich seiner blutverschmierten Kleidung entledigt haben soll.

E. und K. wurden im Jahr 2009 durch das Landgericht Koblenz wegen schwerer räuberischer Erpressung mit Todesfolge, E. darüber hinaus wegen tateinheitlich begangenen Mordes verurteilt. Nach erfolgreicher Revision des K. wurde dieser im Jahr 2010 durch das Landgericht Koblenz wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Während der Hauptverhandlung gegen K. im Jahre 2010 soll die Angeklagte der Wahrheit zuwider angegeben haben, dass ihr an E., als sie ihn nach der Tat in Neuwied abgeholt habe, nichts besonders aufgefallen sei, insbesondere habe sie weder Kratzspuren noch Blutflecken an ihm feststellen können. Tatsächlich soll K. jedoch zerkratzt und seine Kleidung soll blutbefleckt gewesen sein.