Allgemeine Berichte | 31.01.2014

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Ablauf der Ruhefrist

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Für die nachfolgend aufgeführten Reihengrabstätten ist nach § 11 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 16.12.2011 die Ruhezeit im Jahr 2013 abgelaufen:

Friedhof Bad Neuenahr

Grabfeld 0, Grabstätte Nr. 046, Fomm, Hellmut Rudolf; Grabfeld 0, Grabstätte 047, Pioch, Johanna; Grabfeld 0; Grabstätte 048, Ermer, Luise Margareta; Grabfeld C, Grabstätte 001, Rütten, Helena; Grabfeld C, Grabstätte 002, Paffenholz, Maria Katharina; Grabfeld K, Grabstätte 090, Dr. Tudoriu, Theodor; Grabfeld K, Grabstätte 091, Monreal, Hildegard; Grabfeld K, Grabstätte 093, Mayer, Gerda Helene Ella; Grabfeld K, Grabstätte 095, Drees geb. Krabiell, Katharina Elisabeth; Grabfeld K, Grabstätte 096, Jung, Hannelore; Grabfeld K, Grabstätte 097, Sukur, Bosko; Grabfeld K, Grabstätte 098, Werner, Edith Elisabeth, Grabfeld K, Grabstätte 099, Lehr, Klara; Grabfeld K, Grabstätte 100, Fabritius, Wilhelm; Grabfeld K, Grabstätte 101, Arnold, Gertrud; Grabfeld K, Grabstätte 102, Steinborn, Gudula; Grabfeld K, Grabstätte 103, Budzynski, Gertrud Anna; Grabfeld K, Grabstätte 104, Cleff, Maria Reinhilde; Grabfeld K, Grabstätte 105, Landes, Elfriede Irmtraut; K, Grabstätte 106, Willing, Maria; Grabfeld K, Grabstätte 107, Umlauff, Margot; Grabfeld K, Grabstätte 111, Löhr, Peter Josef

„Bergfriedhof“ im Stadtteil Ahrweiler

Grabfeld F, Grabstätte 167, Bauer, Hermann; Grabfeld F, Grabstätte 168, Schabo, Johann; Grabfeld F, Grabstätte 169, Kamp-Wittlich geb. Dietrich, Anna; Grabfeld F, Grabstätte 170, Jacobs, Josef; Grabfeld F, Grabstätte 171, Arnold, Ewald; Grabfeld F, Grabstätte 172, Ahl geb. Jesser, Pauline, Grabfeld F, Grabstätte 173, Thelen, Paul Michael; Grabfeld F, Grabstätte 174, Röthgen geb. Dietenhofer, Veronika Antonia; Grabfeld F, Grabstätte 175, Waskönig geb. Stoffers, Gisela; Grabfeld F, Grabstätte 176, Haas geb. Bäuerle, Lydia Olga; Grabfeld F, Grabstätte 177, Gies, Matthias Josef; Grabfeld F, Grabstätte 178, Oppenhorst geb. Klempin, Meta Hermine; Grabfeld F, Grabstätte 179, Herschbach, Michael, Grabfeld F, Grabstätte 180, Thier, Ernst Karl Paul

Friedhof Heimersheim

Grabfeld 08, Grabstätte 057, Patron, Maria; Grabfeld 08, Grabstätte 089, Hafener, Anton; Grabfeld 08, Grabstätte 121, ter Schmitten, Maria Sybilla; Grabfeld 08, Grabstätte122, Peheye, Theodor Heinrich

Friedhof Ramersbach

Grabfeld 02, Grabstätte 024, Bockshecker geb. Schumacher, Anna Maria; Grabfeld 02, Grabstätte 025, Hartfelder, Hans Karl

Friedhof Kirchdaun

Grabfeld 02, Grabstätte 034, Schniebs, Anna Emma.

Das Gesetz besagt...

Nach § 25 Abs. 2 der o.a. Satzung sind nach Ablauf der Ruhezeit die Grabmale, die sonstigen baulichen Anlagen sowie die Bepflanzung innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entfernen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abzuräumen bzw. abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal und die sonstigen baulichen Anlagen nicht binnen drei Monaten abholen, gehen die Grabaufbauten entschädigungslos in das Eigentum der Stadt über. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen.

Pressemitteilung der

Stadtverwaltung

Bad Neuenahr-Ahrweiler

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