Ab April 2014 Gästebeitrag für Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aufwendungen für Tourismus- und Erholungseinrichtungen werden verteilt
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die touristisch geprägte Kreisstadt führt ab April des nächsten Jahres einen Gästebeitrag ein. Das beschloss der Stadtrat einstimmig. Die Höhe beträgt 2,50 Euro für nicht zwingend beruflich bedingte Übernachtungen.
Planungssicherheit für die Gastgeber
„Damit wollen wir den Gastgebern Planungssicherheit geben“, erklärte Stadtbürgermeister. Damit führe die Stadt ein, was es überall längst gibt. Der Beschluss der Satzung im Detail folgt erst in einer der nächsten Ratsitzungen zur Finanzierung von Aufwendungen für Fremdenverkehrs-, Tourismus- sowie Erholungseinrichtungen. Der Gesetzgeber räumt die Möglichkeit ein, einen Tourismus- oder Gästebeitrag zu erheben. Schuldner des Tourismusbeitrages sind die Betriebe oder Personen, die einen unmittelbaren oder mittelbaren, möglichen Vorteil aus dem Tourismus haben. Wie etwa Beherbergungs-, Gastronomie- oder Handwerksbetriebe. Und Schuldner des Gästebeitrages sind die Personen, die in der Stadt Unterkunft nehmen und von deren Einrichtungen zur Förderung des Tourismus sowie der Erholung profitieren können. Durch die Einführung eines Gästebeitrages wird insofern ein völlig neuer Schuldnerkreis erschlossen, sodass gewährleistet wird, dass die öffentlich bedingten Aufwendungen für Tourismus- und Erholungseinrichtungen auf noch breitere Schultern verteilt werden können.
Einführung ab dem 1. April
Der Gästebeitrag soll ab dem 1. April 2014 erhoben und 2,50 Euro für eine nicht zwingend beruflich bedingte Übernachtung betragen. Der bereits im Haushaltsplanentwurf berücksichtigte Haushaltsansatz beläuft sich auf 850 000 Euro und ist dem Produkt 5750 „Tourismusförderung“ zugeordnet. Damit sich die Beherbergungsbetriebe frühzeitig auf die Einführung eines Gästebeitrages einstellen können, soll unter Berücksichtigung der vorgenannten Eckpunkte nunmehr ein entsprechender Einführungsbeschluss sowie die Beitragskalkulation Gästebeitrag 2014 beschlossen werden, wie der Bürgermeister erklärte.
Satzung wird erarbeitet
Die erforderliche Satzung zur Erhebung eines Gästebeitrages mit Detailangaben auch zum Erhebungsverfahren wird zurzeit von der Verwaltung erarbeitet und soll in einer nächsten Sitzung in Gänze zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Stadt geht davon aus, dass im kommenden Jahr das Kurabgabegesetz so geändert wird, dass es für die ganze Stadt gilt. Jetzt kann der Kurbeitrag nach Gesetzeslage nur im Stadtteil Bad Neuenahr erhoben werden, da hier der Kurbetrieb von Bedeutung ist. Seit Jahren werden aus Steuermitteln Deckungsbeiträge für Fremdenverkehrs-, Tourismus- und Erholungseinrichtungen aufgerichtet. Diese Beiträge steigen kontinuierlich, machte Christoph Kniel für die CDU aufmerksam. „Nun räumt uns die Gesetzeslage in Rheinland-Pfalz die Erhebung einer Kurtaxe, eines Gästebeitrags im Kurort ein und wir sollten vor dem Hintergrund der enormen Aufwendungen die Umsetzung vorantreiben“.
Aufwand für die Umsetzung
Das bedeutet, dass der Stadtrat eine Satzung für die ganze Stadt erlässt, die eine erwartete Gesetzesänderung oder Ergänzung für Rheinland-Pfalz zum Erhebungsgebiet schon berücksichtigt. Die CDU-Fraktion sei sich, so Kniel, durchaus bewusst, dass für die Umsetzung im Beherbergungsgewerbe auch Aufwand entsteht. Dieser auch in der Verwaltung. Doch die Mitfinanzierung bei der Fremdenverkehrs- und Tourismusabgabe durch die Gäste lässt in Verantwortung für einen ausgeglichenen Haushalt „keine Wahl“. Rolf Deissler (FWG) bedauerte es, dass man in der Übergangszeit mit einer „gespaltenen Lösung“ leben muss. Denn zurzeit werde der Beitrag nur für Bad Neuenahr gelten.