Am 20.01.2015

Politik

„Der Landeswettbewerb ‚Unser Dorf hat Zukunft‘ zählt zu den bedeutendsten Bürgerinitiativen in Rheinland-Pfalz“

Startschuss für „Unser Dorf hat Zukunft“

Region. Innenminister Roger Lewentz hat in Mainz den Startschuss für den Landeswettbewerb 2015 im Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ gegeben. Damit startet der zweite Landeswettbewerb im Wettbewerbsturnus 2014/2015 hin zum Bundesentscheid 2016. Die Anmeldefrist für den diesjährigen Landeswettbewerb endet am 11. März. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die teilnehmenden Ortsgemeinden ihre Bewerbungsunterlagen bei der zuständigen Kreisverwaltung eingereicht haben.

„Der Landeswettbewerb ‚Unser Dorf hat Zukunft‘ zählt zu den bedeutendsten und aktivsten Bürgerinitiativen in Rheinland-Pfalz. Bei den Wettbewerben 2011 und 2012 zum Bundesentscheid 2013 hatten sich in Rheinland-Pfalz 484 Ortsgemeinden beteiligt. Allein die hervorragende Beteiligung zeigt die Aktualität dieses Wettbewerbes“, so Minister Lewentz.

Die notwendige Auseinandersetzung mit aktuellen Themen wie beispielsweise dem Leerstand von Gebäuden, der Sicherung der Grundversorgung, der Erarbeitung von Energiekonzepten oder die Einbeziehung von Menschen mit Beeinträchtigung müsse in den Ortsgemeinden unter Beteiligung der Dorfgemeinschaft stattfinden. Alle in den Gemeinden Verantwortlichen sollten durch den Wettbewerb motiviert werden, die individuellen Ausgangsbedingungen – Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken – ihres Ortes zu bestimmen. Darauf aufbauend könnten Perspektiven für das Dorf gemeinschaftlich entwickelt und die Eigenkräfte gestärkt werden. Der Wettbewerb fördere darüber hinaus das bürgerschaftliche Engagement, die Mitwirkungsbereitschaft in Vereinen, Arbeitskreisen, Gruppen oder Organisationen die Verantwortung übernehmen und Ideen entwickeln, so der Minister. Alle in den Gemeinden Verantwortlichen sollen durch den Wettbewerb motiviert werden, die individuellen Ausgangsbedingungen – Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken – ihres Ortes zu bestimmen. „Der Wettbewerb bietet die Gelegenheit aktiv an der Gesamtentwicklung des Dorfes mitzuwirken“, betonte Lewentz. Die Möglichkeit Verantwortung für die Gemeinschaft zu übernehmen, trage mit dazu bei, die Dorfgemeinschaft zu festigen. Allein dieser Prozess sei ein Gewinn für die Gemeinschaft und damit für die Lebensqualität im Dorf. „Jedes Dorf, das beim Wettbewerb mitmacht, ist ein Gewinner. Nicht alle können einen Preis erringen, aber alle profitieren allein von der Teilnahme“, unterstrich der Minister. Die in den Wettbewerbsrichtlinien genannten Teilkriterien dienten nicht nur der Bewertungsjury zur Orientierung, vielmehr sollten sie den teilnehmenden Gemeinden als Erläuterung aber auch als Anregung für spätere Aktivitäten im Rahmen der Dorfentwicklung dienen. Die Leistungen der Dörfer werden vor dem Hintergrund ihrer jeweiligen Ausgangslage und den individuellen Möglichkeiten der Einflussnahme bewertet. „Dabei kommt es darauf an, was die Gemeinden aus den vorhandenen Gegebenheiten machen und wie aktiv und kreativ man sich dabei zeigt. Ich freue mich, wenn viele die Chancen nutzen, die dieser Wettbewerb bietet. ‚Jetzt mitmachen‘ lautet das Wettbewerbsmotto“, so Minister Lewentz.

Neben den mit insgesamt 4000 Euro dotierten Sonderpreisen für vorbildliche Initiativen und Maßnahmen zur Stärkung der Innenentwicklung der Dörfer in der Haupt- und der Sonderklasse werde seit dem Landeswettbewerb 2014 auch ein „Demografiepreis Dorferneuerung“ ausgelobt. Mit dem Demografiepreis Dorferneuerung sollen beispielgebende Initiativen und Projekte prämiert werden, die zur Gestaltung des demografischen Wandels beitragen. Die Prämierung erfolgt im Landesentscheid mit einem Preisgeld in Höhe von 2000 Euro.

Weitere Informationen zum Wettbewerb

Teilnahmeberechtigt sind Ortsgemeinden mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3.000 Einwohnern, Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3.000 Einwohnern, die vom übrigen besiedelten Gemeindegebiet räumlich klar getrennt sind und eine geschlossene Ansiedlung bilden. Nicht teilnahmeberechtigt sind Gemeindeteile von kreisfreien Städten.

Die Wettbewerbsteilnehmer werden in zwei Klassen eingeteilt: In der Hauptklasse sind die Ortsgemeinden und die Gemeindeteile zusammengefasst, die sich zum ersten Mal am Wettbewerb beteiligen oder in früheren Wettbewerben noch nicht im Gebietsentscheid waren. In der Sonderklasse sind die Ortsgemeinden und Gemeindeteile zusammengefasst, die in früheren Jahren bereits im Gebietsentscheid waren.

Anmeldungsverfahren zum Wettbewerb

Die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister melden die Beteiligung am Wettbewerb nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat über die Verbandsgemeindeverwaltung der Kreisverwaltung; die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der verbandsfreien Gemeinden (Städte) und die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der großen kreisangehörigen Städte melden die Beteiligung von Gemeindeteilen nach Beschlussfassung im Gemeinderat (Stadtrat) der Kreisverwaltung. Die Kreisverwaltungen legen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bis zum 14. März ein Verzeichnis der Wettbewerbsteilnehmer vor. Nach Überprüfung der Angaben leitet die ADD die Meldelisten bis zum 1. April an das Innenministerium weiter.

Wettbewerbsverfahren

Zur Ermittlung der Teilnehmergemeinden am Bundesentscheid 2016 führt das Land zwei Landeswettbewerbe durch, beginnend im Jahr 2014. Die Landeswettbewerbe erfolgen jeweils dreistufig auf Kreis-, Gebiets- und Landesebene. Die Sieger der Kreisentscheide nehmen am Gebietsentscheid teil, dessen Sieger wiederum gehen in den Landesentscheid. Die Landessieger 2015 werden im Herbst feststehen.

Zur Ermittlung der Kreis-, Gebiets- und Landessieger werden von den Kreisverwaltungen, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Bewertungsjurys gebildet. Für die Auswahl der Mitglieder der Bewertungsjurys ist die fachliche Qualifikation maßgebend. Allen Jurys sollte mindestens je eine Fachkraft aus den Bereichen Architektur/Städtebau, Denkmalpflege sowie Gartenbau/Landespflege angehören. Jeder Landkreis kann nur dann einen Kreissieger zum Gebietsentscheid melden, wenn sich mindestens drei Ortsgemeinden bzw. Gemeindeteile am Wettbewerb beteiligt haben.

Weitere Informationen zum Wettbewerb findet man unter: http://isim.rlp.de/staedte-und-gemeinden/dorferneuerung/wettbewerbe/.

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