Statische Überprüfungen an der Brücke
10.04.: K 41: Verkehrsbeschränkungen auf der Moselbrücke zwischen Alken und Löf
Alken/Löf. Die Moselbrücke zwischen Alken und Löf im Verlauf der Kreisstraße 41 kann nur noch eingeschränkt genutzt werden.
Grund sind aktuelle statische Überprüfungen an dieser Brücke nach bundesweit einheitlichen Vorgaben. Dabei wurde festgestellt, dass die Tragfähigkeit der Brücke in Teilbereichen nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sind daher vorsorgliche Maßnahmen notwendig.
Ab dem 10. April 2026 dürfen somit nur noch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen die Brücke befahren. Zudem ist ein Mindestabstand von 10 Metern zwischen den Fahrzeugen einzuhalten. Diese Regelungen tragen dazu bei, die Belastungen der Brücke zu reduzieren. Die Beschilderung wird im Laufe des 10. April 2026 aufgestellt.
Auch wenn die Berechnungen Einschränkungen erforderlich machen, befindet sich das rund 54 Jahre alte Bauwerk insgesamt in einem vergleichsweise guten baulichen Zustand. Deshalb wird derzeit vom LBM intensiv geprüft, ob und wie die Moselbrücke in der Trägerschaft des Kreises Mayen-Koblenz durch gezielte Verstärkungsmaßnahmen langfristig erhalten werden kann.
Erste belastbare Ergebnisse dieser Untersuchungen werden im Laufe des zweiten Halbjahres 2026 erwartet. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob eine uneingeschränkte Nutzung der Brücke wieder ermöglicht werden kann.
Der LBM Cochem-Koblenz bittet die betroffenen Verkehrsteilnehmer, die ausgeschilderten Beschränkungen zu beachten und auf alternative Routen auszuweichen. Für die entstehenden Einschränkungen im Verkehrsablauf wird um Verständnis gebeten.
Pressemitteilung Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz
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