Allgemeine Berichte | 19.12.2025

Laboruntersuchung ohne Hinweis auf eine Großkatze

19.12.: Ermittlungen zur möglichen Großkatzen-Sichtung abgeschlossen

Foto: VG Altenahr

VG Altenahr. Die Verbandsgemeinde Altenahr schließt die Ermittlungen und die öffentliche vorsorgliche Bevölkerungsinformation zur möglichen Sichtung eines größeren, katzenartigen Tieres im Waldgebiet bei Kalenborn vom 12. November 2025 ab.

Die Verwaltung teilt mit, dass die labortechnische Untersuchung der im Sichtungsgebiet gefundenen Losung keine Hinweise auf eine Großkatze oder ein anderes ungewöhnliches oder gefährliches Tier ergeben hat.

Das beauftragte Fachlabor führt in der Zusammenfassung der Ergebnisse und Begutachtung aus: „In der Probe konnten Canidae-spezifische STR-Signale nachgewiesen werden sowie eine auswertbare Cytochrom-B-Sequenz der mitochondrialen DNA, die auf einen Caniden (Hundeartigen) als Verursacher hinweist. Es ist daher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es sich um die Hinterlassenschaften eines Caniden handelt. Ob Wolf oder Hund, ist nicht sicher festzustellen; Fuchs oder Schakal ist auszuschließen.“

Auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse wird davon ausgegangen, dass nicht von einer Gefahr für die Bevölkerung oder Haustiere ausgegangen werden muss. Zudem sind seit der Erstmeldung vom 12. November 2025 keine weiteren gesicherten Sichtungen eines ungewöhnlichen Tieres mehr eingegangen.

Dominik Gieler, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Altenahr zeigt sich erleichtert: „Wir sind froh, dass sich der Verdacht auf ein gefährliches Tier nicht bestätigt hat. Die Entscheidung zur vorsorglichen Bevölkerungsinformation war zum damaligen Zeitpunkt richtig und verantwortungsvoll, um jegliches Risiko auszuschließen. Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich besonnen verhalten und uns mit wichtigen Hinweisen unterstützt haben. Mit der vorliegenden Laboranalyse können wir den Vorgang nun beenden.“

Die vorsorglichen Hinweise für Waldbesucher, insbesondere die Anleinpflicht für Hunde, bleiben als allgemeingültige Vorschrift zur Rücksichtnahme auf heimische Wildtiere weiterhin bestehen.

Pressemitteilung VG Altenahr

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