Koblenz: Gerichtsverhandlung zum Tötungsdelikt in Bad Neuenahr-Ahrweiler hat begonnen
20.01.: Prozessbeginn: Staatsanwaltschaft gibt erschütternde Details zum Mord an Anna K. bekannt
Bad Neuenahr-Ahrweiler/Gimmigen. Diese Tat hat in Bad Neuenahr und Umgebung für Aufsehen gesorgt. Die 31-jährigen Anna K. galt im Juli 2025 zunächst als vermisst. Groß angelegte Suchaktionen brachten kein Ergebnis. Bis sich das Blatt wendete und der getrennt lebende Ehemann ins Visier der Ermittler geriet. Er gestand schließlich, seine Frau getötet zu haben. Am Dienstag (20.01.2026) begann nun am Landgericht Koblenz der Prozess gegen den geständigen Täter.
Großes Interesse an Verhandlung
Der Zuschauerraum im Verhandlungssaal 102 ist bis auf den letzten Platz gefüllt. Auch auf der herrscht Pressetribüne Gedränge. Vor Verhandlungsbeginn werden dem Angeklagten Matthias K. (31) die Handschellen abgenommen. Die große Strafkammer betritt pünktlich um 10.00 Uhr das Gericht, der vorsitzende Richter Rupert Stehlin eröffnet die Verhandlung.
Zunächst fragt er die persönlichen Daten des Angeklagten ab, der 1994 in Bad Neuenahr geboren wurde und im Ortsteil Gimmigen seinen Wohnsitz hatte. Seit 19.07.2025 befindet er sich in Untersuchungshaft in der JVA Koblenz.
Im Anschluss verliest der Staatsanwalt die Anklage. Matthias K. war mit dem Mordopfer seit 2019 verheiratet, aus der Ehe stammt ein zur Tatzeit vierjähriger Sohn. Seit Anfang 2024 war das Paar auf Betreiben des Opfers getrennt. Immer wieder habe der Täter versucht, seine Frau zurück zu gewinnen, sie hatte dies aber kategorisch abgelehnt. Anfang 2025 beantragte der Angeklagte schließlich die Scheidung, seine Frau willigte ein. Im Zuge der Scheidung stellte die Ermordete finanzielle Forderungen für die Übertragung der Haushälfte sowie aus Unterhaltsansprüchen im Trennungsjahr. Außerdem strebte sie eine Änderung der Umgangsregelung an, das Kind sollte zukünftig nur noch jedes zweite Wochenende beim Vater sein anstatt wie bisher jede zweite Woche.
Tat von langer Hand geplant
Daraufhin habe Matthias K. beschlossen, seien Frau umzubringen und dies von langer Hand geplant. Schon zehn Tage vor der Bluttat soll er auf dem Anwesen Bodenfliesen entfernt, den Estrich aufgestemmt und eine Grube ausgehoben haben. Damit seine damalige Lebensgefährtin nicht im Wege war, habe er sie zum Verlassen des Hauses bewegt. Am Tag vor der Tat soll er den Flur mit Malervlies ausgelegt haben. Am 17. Juli habe er sich beim Arbeitgeber krank gemeldet. Er soll dann seine Frau unter einem Vorwand ins Haus gelockt und dort im engen Flur, mit zahlreichen Stich- und Schnittverletzungen in Kopf, Hals und Rumpf getötet. Anschließend habe er das Handy des Opfers mit einem Hammer zerstört. Er habe die Ermordete mit dem Vlies in die vorbereitete Grube gezwängt, das Messer und das Handy dazugelegt und mit Aushub verfüllt und anschließend mit Schnellbeton verschlossen. Um sich ein Alibi zu geben, habe er dem Opfer noch eine WhatsApp geschickt mit der Frage, warum sie nicht gekommen sei. Am Folgetag habe er den Boden neu verfliest.
Habgier und Heimtücke
Aufgrund der Gesamtumstände, der finanziellen Motive sowie der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers handele es sich um einen Mord aus Habgier, Heimtücke und niedrigen Beweggründen.
Nach dem Verlesen dieser ebenso ausführlichen wie erschütternden Anklageschrift ergriff wieder Richter Stehlin das Wort. Er machte die Verfahrensbeteiligten darauf aufmerksam, dass dieser erste Verhandlungstag kurzfristig zur Fristwahrung anberaumt worden sei und deshalb heute nur die Anklage verlesen worden sei. Denn spätestens sechs Monate nach Beginn der U-Haft muss der Prozess beginnen. Er schließe deshalb für heute die Verhandlung, fragte aber zuvor den Angeklagten, ob er am nächsten Termin aussagen wolle. Der Beschuldigte beriet sich kurz mit seiner Verteidigerin Marion Faust und ließ dann mitteilen, dass er sich am nächsten Verhandlungstag zur Sache einlassen werde.
Nach einer guten halben Stunde wurde der Saal schon wieder geräumt. Kommende Woche stehen die nächsten Termine an.
-SCHÜ-
