100 Jahre Frauenwahlrecht – 70 Jahre Grundgesetz
2019 ein Jahr wichtiger Jubiläen der Demokratie in Deutschland

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Am 19. Januar 1919 wurde ein neuer Reichstag gewählt, und zum ersten Mal konnten Frauen ihre Stimme abgeben und auch als Abgeordnete gewählt werden. Was uns heute als pure Selbstverständlichkeit erscheint, musste in langen Jahrzehnten mühsam erkämpft werden. Erst in der ebenfalls 1919 in Kraft getretenen Weimarer Verfassung findet sich der Artikel 109, der bestimmt, dass alle Deutschen vor dem Gesetz gleich sind. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. Eine Ausstellung im Foyer der Kreisverwaltung dokumentiert anschaulich den Kampf der Frauen bis zum Erreichen dieses Ziels.
Schon Ende des 18. Jahrhunderts wurden im Zuge der französischen Revolution erste Stimmen für ein Frauenwahlrecht laut. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts verstärkte sich der Ruf nach einer gleichberechtigten Teilhabe der Frauen am politischen Leben. Zahlreiche Verbände und Vereine wurden mit dem Ziel gegründet, das Wahlrecht für alle Bürger durchzusetzen.
Die Bewegung war allerdings sehr zersplittert, vielfach wurde eher gegeneinander gearbeitet als für das gemeinsame Ziel zu kämpfen. Bürgerliche und konservative Frauenverbände standen den sozialistischen Gruppierungen oft unversöhnlich gegenüber.
Das Wahlrecht war im deutschen Kaiserreich an die Zahlung direkter Steuern gekoppelt. Da Frauen aber nicht steuerpflichtig waren, selbst wenn sie z.B. als Immobilienbesitzerin oder selbständige Unternehmerin tätig waren, wurde ihr Einkommen dem Ehemann zugeschlagen. Zudem wurde von Seiten der Männer argumentiert, ein politisches Engagement der Frauen würde zur Vernachlässigung ihrer familiären Pflichten führen und einer Abneigung gegen die Mutterschaft Vorschub leisten. Das sind zweifellos Vorstellungen, die heute befremdlich erscheinen, gegen die anzukämpfen seinerzeit aber sicher mehr als schwierig war.
Mit der formalen Zuerkennung des aktiven und passiven Wahlrechts stellt sich aber noch keineswegs auch eine gleichberechtigte Teilhabe am politischen Leben ein. Im ersten Reichstag der Weimarer Republik lag der Frauenanteil unter den Abgeordneten bei 9,6 Prozent. Nach den folgenden Wahlen fiel er nach und nach auf 1 bis 2 Prozent.
Männer und Frauen sind gleichberechtigt
Auch in der heutigen Zeit bleibt in Sachen Gleichberechtigung noch viel zu tun. Die verfassungsgebende Versammlung der Jahre 1948/49 bestand aus 65 stimmberechtigten Mitgliedern. Darunter befanden sich nur vier Frauen, denen wir den Artikel 3 des Grundgesetzes verdanken, in dem es heißt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Eine der sogenannten Mütter des Grundgesetzes, die Sozialdemokratin Fried Nadig, lebte von 1936 bis 1946 in Ahrweiler.
Der Anteil der Frauen an den Bundestagsabgeordneten stieg in der Folgezeit langsam an. In der letzten Legislaturperiode lag er bei 36,5 Prozent. Derzeit sind es 30,9 Prozent. Im weltweiten Vergleich liegt Deutschland, so die Gleichstellungsbeauftragte Rita Gilles in ihrem Grußwort, zwischen Trinidad und Angola. Von echter Parität kann also noch keine Rede sein.
Theresia von Groote war die erste Stadträtin in Ahrweiler
Mit dem Jahr 1919 erschienen auch im Kreis Ahrweiler die ersten Frauen auf der politischen Bühne. Theresia von Groote war die erste Stadträtin in Ahrweiler. Zwei Jahre später wurde Maria Bartsch als erste Frau in den Kreistag gewählt. Erst 40 Jahre später bekleidete eine Frau mit Maria Hubertine Mülligan das Amt einer ehrenamtlichen Bürgermeisterin im Kreis Ahrweiler. Bis zur ersten Wahl einer hauptamtlichen Bürgermeisterin vergingen nochmals 58 Jahre, bis mit Cornelia Weigand in der Verbandsgemeinde Altenahr auch dieses Ziel erreicht war. Der durchschnittliche Frauenanteil in den Räten des Kreises liegt derzeit bei rund 20 Prozent. Auch auf der kommunalen Ebene bleibt also in Sachen Gleichberechtigung noch viel zu tun.
Auf großformatigen, illustrierten Schautafeln, die vom Bonner Frauenmuseum zur Verfügung gestellt werden, kann die Geschichte des Kampfes um das Frauenwahlrecht detailliert nachvollzogen werden. Vorgestellt wird nicht nur die Historie insgesamt, sondern auch die Aktionen der verschiedenen Gruppierungen und Verbände.
Ausführliche Informationen über den Werdegang der führenden Köpfe der Bewegung, wie z.B. Louise Otto-Peters, Ottilie Baader, Clara Zetkin oder Marie Juchacz sind ebenfalls verfügbar.
Die Ausstellung zeigt auch in Wort und Bild die Ergebnisse von Recherchen zur Beteiligung von Frauen an der Kommunalpolitik im Kreis Ahrweiler. Zu sehen sind weiterhin Reproduktionen historischer Dokumente wie Plakate und Flugblätter.
Dr. Jürgen Pföhler sagte in seiner Eröffnungsrede, die Ausstellung „100 Jahre Frauenwahlrecht“ zeige eindringlich, dass Demokratie und Freiheit keineswegs selbstverständlich sind, sondern durch engagiertes Eintreten für die Grundrechte verteidigt und bewahrt werden müssen. Ein zentrales Element dafür, so der Landrat weiter, sei das Wahlrecht. „Unsere Demokratie lebt davon, dass wir eine Stimme haben und diese Stimme nutzen“. Er appellierte an alle Bürger, an den kommenden Wahlen teilzunehmen, um die Demokratie nicht ihren Feinden zu überlassen.
Die Ausstellung kann bis zum 29. Mai zu den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung besichtigt werden.

Diese Schautafel zeigt politisch engagierte Frauen im Kreis Ahrweiler.

Landrat Dr. Jürgen Pföhler und die Gleichstellungsbeauftragte Rita Gilles eröffnen die Ausstellung.

Aufruf an die Frauen zur Wahl der Nationalversammlung.