Verkehrseinschränkung zwischen AK Meckenheim und AD Bad Neuenahr-Ahrweiler wird aufgehoben
A 61 / A 565: Abschnitt wieder zweistreifig befahrbar

Meckenheim/Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die derzeit bestehende einstreifige Verkehrsführung im Streckenabschnitt der A 61 zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Meckenheim und dem Autobahndreieck (AD) Bad Neuenahr-Ahrweiler, Fahrtrichtung Ludwigshafen, wird im heutigen Tagesverlauf aufgehoben. Spätestens ab Dienstagabend, dem 20. Juli 2021, stehen in Höhe der Ortschaft Beller zwei verengt geführte Fahrstreifen zur Verfügung. Diese Verkehrsführung bleibt bis zum Abschluss der notwendigen Instandsetzungsarbeiten an einer Stützwand bestehen.
Hintergrund: In der letzten Woche hatte sich am Böschungsfuß der Fahrbahn in Höhe der Ortschaft Beller ein Segment einer Stützmauer aufgrund der Wassermassen herausgelöst. Daraufhin wurde der Streckenabschnitt nach einer kurzen Vollsperrung wieder einstreifig freigegeben. Die Niederlassung West der Autobahn GmbH bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für diese unvermeidbaren Verkehrsbeeinträchtigungen und informiert sobald der Streckenabschnitt wieder ohne Einschränkungen zur Verfügung steht.
Pressemitteilung Die Autobahn GmbH des Bundes