Kreisgremien passen Kita-Baukostenförderung an
Änderung der Förderungsrichtlinien
Kreis Ahrweiler. Aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz hat der Kreis Ahrweiler die Verpflichtung übernommen, sich mit einem regelmäßigen Anteil von 40 Prozent an den Kosten für den Bau und die Ausstattung von Neu-, Ersatz- und Umbauten von Kindertagesstätten zu beteiligen.
Bisher wurde das Jugendamt der Kreisverwaltung mit 50 Prozent der verbleibenden Kosten gefördert, was im Vergleich zu anderen Kommunen überdurchschnittlich hoch war. Jedoch wurde dieser Prozentsatz vom Oberverwaltungsgericht nicht vollständig als rechtens angesehen. Die bestehenden Förderrichtlinien enthielten Höchstgrenzen für die Förderbeträge, die bei kostenintensiven Maßnahmen dazu führten, dass die tatsächliche Förderung prozentual niedriger ausfiel. Dies wurde vom OVG als unzulässig erachtet. Infolgedessen wurde in den Sitzungen vor der Sommerpause von den zuständigen Gremien beschlossen, die Richtlinien entsprechend anzupassen.
Neben der Festlegung des neuen Förderanteils von 40 Prozent der Bau- und Ausstattungskosten für Neubauten wurde auch die bisherige Praxis beibehalten, Kreiszuschüsse für temporäre Lösungen und Sanierungsmaßnahmen weiterhin zu gewähren. Diese Unterstützung dient einer wirtschaftlichen Nutzung der Kindertagesstätten und spiegelt den Bedarf an passenden Betreuungsangeboten wider. Sie ermöglicht es den Trägern und Kommunen, die Kindertagesbetreuung im Kreis Ahrweiler bedarfsgerecht zu gestalten. Die aktualisierten Förderrichtlinien traten am 1. Juli 2023 in Kraft. BA
