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Allgemeine Berichte | 15.12.2022

Kreisverwaltung Cochem-Zell

Änderungen bei der Müllentsorgung im Jahr 2023

Kreis Cochem-Zell. Die Müllentsorgung im Landkreis Cochem-Zell wird ab 1. Januar durch den Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel (AZV) durchgeführt. Durch die Aufgabenübertragung auf den Abfallzweckverband kann die Abfallentsorgung auch weiterhin ohne Umsatzsteuerpflicht insgesamt günstiger ausgeführt werden.

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Es ergeben sich folgende Änderungen

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1) Die Müllabfuhr bleibt wie bisher bestehen. Zur Müllabfuhr gehören die Rest-, Bio- und Papiertonne und die Sperrmüllentsorgung sowie die Tonne für Verpackungen vom Dualen System.

Es gibt teilweise geänderte Tourenabläufe bei der Abfuhr der Rest- und Biotonnen. Dies bedeutet, dass die Müllfahrzeuge an den Abfuhrtagen die Ortschaften eventuell in einer anderen Reihenfolge anfahren und die Abfallgefäße zu einer anderen Uhrzeit als bisher leeren. Bitte die Mülltonnen rechtzeitig am Straßenrand bereitstellen.

Bei der Umstellung zum Jahreswechsel kann es in einigen Städten/Gemeinden einmalig zu längeren Standzeiten der Abfallgefäße kommen. Dies hängt mit der notwendigen Optimierung der Fahrzeiten zusammen.

2) Abfallannahmestelle/Bauschuttdeponien. Der Landkreis Cochem-Zell übernimmt die Betriebsführung der Abfallannahmestelle in Cochem-Sehl. Die Öffnungszeiten von 12 bis 15.30 Uhr für Selbstanlieferungen werden beibehalten.

In diesem Zusammenhang wurden die Öffnungszeiten der übrigen Abfallannahmestellen und Bauschuttdeponien dem tatsächlichen Nutzungsverhalten angepasst. Die Änderungen werden demnächst unter https://www.cochem-zell.de/abfallwirtschaft/ veröffentlicht.

3) Abfallarten. Der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel (AZV) wird sich bei der Leistungserbringung zwingend an der vom Landkreis Cochem-Zell gesetzlich verpflichteten Abfallentsorgung orientieren und demnach die hoheitliche Aufgabe der Entsorgung wahrnehmen. Dadurch kommt es zur Anpassung bei der Annahme von Abfällen aus dem nicht-hoheitlichen Bereich:

- Asbest- und teerhaltige Abfälle sowie Mineralwolle können auch zukünftig am Wertstoffhof in Ochtendung angeliefert oder über einen gewerblich tätigen Verwerter/Entsorger fachgerecht übernommen werden.

- Altreifen und Altholz aus dem gewerblichen Bereich können zukünftig nicht mehr über die Annahmestellen des Landkreises angenommen werden. Auch hier ist eine Anlieferung u.a. am Wertstoffhof in Ochtendung möglich.

Bei Fragen rund um die Entsorgungsmöglichkeiten steht in die Abfallberatung der Kreiswerke Cochem-Zell zur Verfügung.

4) Containerdienst und Big-Bags. Der gewerbliche Containerdienst für einmalige Containerbestellungen (z.B. Entrümpelung eines Haushaltes) sowie die Abfuhr von Big-Bags kann zukünftig nicht mehr angeboten werden. Die Bereitstellung von Abfallcontainern und die Übernahme von nicht-hoheitlich überlassungspflichtigen Abfällen ist eine typische Aufgabe des gewerblichen Entsorgungsbereichs, die dies bereits heute durchführen und über die Änderungen informiert wurden. Auch hier steht die Abfallberatung für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

Die Abfallberatung der Kreiswerke Cochem-Zell erreicht man unter Tel. (0 26 71) 6 19 41 bzw. per E-Mail unter abfallberatung@cochem-zell.de.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Cochem-Zell

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