Allgemeine Berichte | 03.04.2023

Innenminister: „Mit unseren Erläuterungen geben wir den Kommunen Sicherheit bei der Finanzierung und Planung ihrer Brücken.“

Ahrtal: Kommunale Brücken hochwassersicher wieder aufbauen

Zerstörte Ahrbrücke in Liers.  Foto: ROB

Kreis Ahrweiler. Die von der Flut betroffenen Kommunen können alle ihre zerstörten oder beschädigten Brücken hochwasserangepasst sanieren oder neu bauen. Sie erhalten dafür eine vollständige Förderung aus dem Wiederaufbaufonds. Das hat das Innenministerium mit einer Handreichung zur finanziellen Förderung des Wiederaufbaus von kommunalen Brückenbauwerken klargestellt, die in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsministerium und dem Klimaschutzressort erstellt wurde.

Die Handreichung ergänzt das kürzlich durch das Verkehrsministerium vorgestellte Gestaltungshandbuch für Brücken im Ahrtal um die Rahmenbedingungen der Finanzierung aus Wiederaufbaumitteln. Die Erläuterungen gelten für alle von den Schäden betroffenen Regionen. „Mit unseren Erläuterungen geben wir den Kommunen Sicherheit bei der Finanzierung und Planung ihrer Brücken. Der Fördersatz beträgt dabei grundsätzlich 100 Prozent der förderfähigen Kosten – der komplette Wiederaufbau von Brücken wird also aus dem Aufbauhilfefonds finanziert“, sagte Innenminister Michael Ebling. Die Erläuterung beantworte die wesentlichen Fragen zur Förderung des Wiederaufbaus von sanierungsfähigen, nicht mehr sanierungsfähigen und völlig zerstörten kommunalen Brücken.

„Brücken sind ein sehr sensibles Thema, weil sie gerade im Ahrtal erheblichen Anteil am Ausmaß des Schadens hatten. Oftmals sind sie außerdem ein wichtiger Ausgangspunkt für den Wiederaufbau weiterer kommunaler Straßen und Gebäude. Mit dem Wiederaufbaufonds ist die Förderung eines risikoangepassten und nachhaltigen Wiederaufbaus der gemeindlichen Brücken gesichert. Konkret heißt das, dass Fragen des hochwasser- und risikoangepassten Bauens Beachtung finden. Eine Vorgabe für einen Eins-zu-Eins-Wiederaufbau zerstörter Brücken gibt es von Land oder Bund aus gutem Grund nicht“, so Ebling. Unter bestimmten Voraussetzungen sei auch der Ersatzneubau an anderer Stelle förderfähig.

Die von der Flut betroffenen Kommunen hatten im Austausch mit dem Land signalisiert, dass Erläuterungsbedarf hinsichtlich der Förderung des Wiederaufbaus ihrer Brücken besteht. Um die Kommunen hier zu unterstützen und ein einheitliches Verständnis bezüglich der Förderfähigkeit kommunaler Brückenbauwerke herbeizuführen, wurde die klarstellende Erläuterung angefertigt. Ergänzend zur Handreichung wird das Land eine digitale Informationsveranstaltung mit den beteiligten Ressorts für alle kommunalen Akteure anbieten. Ein Flussdiagramm fasst zudem nachvollziehbar zusammen, wie die Förderung des Wiederaufbaus von Brücken in der Praxis abläuft. Mit dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ von Bund und Ländern werden Mittel zur Beseitigung der durch die Flutkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 entstandenen Schäden bereitgestellt. Bislang wurden für die Wiederherstellung der allgemeinen kommunalen Infrastruktur in Rheinland-Pfalz Förderungen in Höhe von rund 373 Millionen Euro aus dem Aufbauhilfefonds bewilligt.

Pressemitteilung

Entwicklungsagentur

Rheinland-Pfalz e.V.

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