Allgemeine Berichte | 13.11.2025

Freifahrten zwischen Dernau und Ahrbrück - Festakt in Altenahr geplant

Ahrtalbahn: Feierliche Eröffnung am 12. Dezember

Im Sommer 2025 wurde an der Bahntrasse in Dernau noch gearbeitet.  Foto: Archiv / WITE

Altenahr. Am 12. Dezember 2025 lädt die Deutsche Bahn zur feierlichen Eröffnung der neuen Ahrstrecke ein. Die Feierlichkeiten finden zwischen 12 und 20 Uhr am Bahnhof Altenahr statt. Von 16 bis 20 Uhr haben Besucherinnen und Besucher die Gelegenheit, die neu ausgebaute Strecke zwischen Dernau und Ahrbrück im Rahmen eines kostenlosen Pendelverkehrs selbst zu erleben und die neue Infrastruktur aus nächster Nähe kennenzulernen.

Schon im Vorfeld ist die große Vorfreude auf die Inbetriebnahme der Ahrstrecke deutlich zu spüren. Die Deutsche Bahn bittet um Verständnis für die organisatorischen und sicherheitsrelevanten Rahmenbedingungen des Tages. Aufgrund begrenzter Kapazitäten kann das Festzelt lediglich 200 Personen aufnehmen. Der eingesetzte Sonderzug des Typs ET442 (vierteilige Einheit) bietet insgesamt 249 Sitzplätze. Zudem stehen vor Ort keine Parkplätze zur Verfügung.

Unter diesen Voraussetzungen kann die Veranstaltung leider nicht als großflächige Feier für die gesamte Bevölkerung gestaltet werden. Die Deutsche Bahn bittet daher um Nachsicht und Verständnis für die eingeschränkten Möglichkeiten, die dennoch einen sicheren und würdigen Rahmen für die Eröffnung der neuen Ahrstrecke schaffen sollen. BA

Im Sommer 2025 wurde an der Bahntrasse in Dernau noch gearbeitet. Foto: Archiv / WITE

Leser-Kommentar
16.11.202515:13 Uhr
Horst Krebs

Am meisten sind die Menschen von der Oberleitung betroffen, die im 30m Bereich der Oberleitung wohnen. Die magnetischen Wechselfelder machen krank, es gibt eine Menge Studien darüber, vor allem in der Schweiz. In Deutschland schweigt man lieber.

16.11.202507:45 Uhr
Boomerang

Das ganze Gezeter hier erinnert schwer an die Helikoptermütter die durch die Wohnung rennen und alles abpolstern un Steckdosen zukleben. Wir haben als Kinder auch Verbote missachtet,aber wir haben beigebracht bekommen das Strom gefährlich und unsichtbar ist. Wenn Kinder das nicht lernen oder missachten nennt man das natürliche Auslese.Wer auf Waggons klettert der läuft auch weiter wenn die Schranke unten ist. Oder geht zum Spielen auf die Autobahn.Und das H.Schüller einen Fetischhaften Kampf gegen Oberleitung führt ist ja mittlerweile bekannt. Es ist nicht Aufgabe der Infrastruktur alles und jeden vor allem und jedem zu schützen. Kinder die alt genug sind um allein draußen zu spielen sollten alt genug sein um gewisse Gefahren zu kennen. Wenn sie dazu nicht in der Lage sind gehören sie in eine Behinderteneinrichtung statt in die Waldorfschule.

H. Schüller antwortete am 16.11.202518:51 Uhr

Danke, dass Sie meine Kommentare lesen. Ihre Antwort belegt allerdings, dass Sie über die Petition und das darin zitierte Gerichtsurteil urteilen, obwohl Sie es nicht einmal gelesen haben.
Wer ein fehlerhaftes System verbessert, kann schwerlich dessen Feind sein. Ihr Unterstellung ist also so falsch wie hilflos und zeugt vielmehr von Besitzstandswahrung einer Bahnstromlobby, der Profit vor Stromschlagschutz geht.
Offenbar halten Sie die Todesstrafe für das Vergehen, eine Waggonleiter zu besteigen, für angemessen.
Auch Ihre "natürliche Auslese" erinnert an ungute deutsche Geschichte.
Damit haben Sie Ihr Menschenbild mehr als genug geoutet.

13.11.202519:20 Uhr
Daniel76

Für die Vögel ist der Abstand irrelevant. Ein Stromkreis muss geschlossen sein damit Strom fließen kann. Und wer unter einer Oberleitung auf Züge klettert- nun ja.

H. Schüller antwortete am 14.11.202511:11 Uhr

Ihre Behauptung ist falsch, denn jeder größere Vogel kann die Isolatorlänge leicht überbrücken und verbrennt dann im Lichtbogen aus der Oberleitung. Kein einziger der rund 880 aufgestellten Fahrleitungsmasten an der Ahrtalbahn ist zum Vogelschutz oder gegen unbefugtes Besteigen gesichert.

In der Petition, die Sie offenbar nicht lesen, steht u.a. dieses Zitat aus einem Gerichtsurteil zu einem Bahnstromunfall:
"Verkehrssicherungspflichten sind nicht auf die Gefahren beschränkt, die Kinder und Jugendliche nicht erkennen können, sondern erstrecken sich auch auf diejenigen Gefahren, bei denen Verbote oder Warnungen typischerweise in den Wind geschlagen werden. Gerade der besonderen Gefährdung der Kinder, die auch durch deren Leichtsinn bedingt ist, soll mit den Verkehrspflichten Rechnung getragen werden (vgl. BeckOGK/Spindler, 1.5.2023, BGB § 823 Rn. 423). "
Wer Gefahren schafft, ist für wirksamen Schutz vor diesen Gefahren verantwortlich. Stromwarnaufkleber sind kein Stromschlagschutz.

13.11.202512:55 Uhr
H. Schüller

Am 1. Dezember 2025 schaltet die DB AG den Strom auf der Ahrtalstrecke ein. Dann gelten überall an der Strecke wegen tödlicher Stromschlaggefahren offiziell "3 m Mindestabstand".
Frage 1: Welcher Vogel kennt diesen Abstand?
Frage 2: Offenbar wissen auch Menschen nicht, was das bedeutet, denn bundesweit passieren monatlich rund zwei Bahnstromunfälle mit häufig tödlichem Ausgang. Die Bahn zuckt bei diesen Unfällen bedauernd mit den Achseln, belässt aber den fehlenden Stromschlagschutz so wie gehabt, als sei dieser naturgegeben.
Um diese Lüge zu beenden und wirksamen Stromschlagschutz nachzurüsten bedarf es offenbar einer Petition.
Alle Anwohner sind aufgerufen, diese Petition im eigenen Interesse zu unterstützen, denn ab 01.12.25 könnten auch Ihre Kinder unter den Stromopfern sein.
Machen Sie bitte mit und googeln: change org sicherheitsmaßnahmen-für-zugang-zu-bahngelände-und-abstellgleise-verstärken

H. Schüller antwortete am 14.11.202512:06 Uhr

Werner D., bekanntlich ist der tödliche Lichtbogen längst übergesprungen, bevor Sie die Oberleitung in 5,5 m Höhe erreicht haben. Deshalb weist die Bahn ja auf den einzuhaltenden Sicherheitsabstand von 3 m hin. Den hält ein 1,6 m kleiner Mensch folglich bereits nach einem Meter (!) Klettern, gemessen über den Schienen, nicht mehr ein. Und wer auf dem Bahnsteig auf einen Mast oder Waggon klettert, kann nach wenigen Stufen von oben tödlich getroffen werden. Daher ist die Forderung völlig berechtigt, Strommasten und Waggonleitern ebenso gegen unbefugtes Klettern zu sperren wie an Bahnfunkmasten längst vorgeschrieben.
Ihr Vergleich des unsichtbaren Bahnstroms mit der Autobahn ist so abwegig wie Ihre Auslassungen über Betriebsgelände ohne Einzäunung. Offenbar haben Sie keine Kinder oder erinnern sich nicht an Ihre Kindheit, wo sie überall unerlaubt gespielt haben.
Und ein mündiger Bürger wie Sie würde nicht über eine Petition mit Gerichtsurteil befinden, die er gar nicht gelesen hat.

Werner D. antwortete am 13.11.202519:31 Uhr

Welcher vernunftbegabte Mensch kommt denn so nahe an die stromführende, ca. 5,5m hohe Oberleitung? Außer man klettert auf einen Zug. Davon ab hat doch sowieso niemand etwas auf den Schienen zu suchen, das dürfte eigentlich jedem Menschen klar sein. Wie war das noch, mündiger Bürger? Nee, für alles wird ein Coach gebraucht. Und nicht vergessen: niemals zu Fuß die Autobahn überqueren, es sei denn, da ist eine Brücke ;-)

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