Alle Karnevalsumzüge in der VG Bad Breisig
Im Bereich der Verbandsgemeinde Bad Breisig finden folgende Karnevalsumzüge statt:
Bad Breisig. Im Bereich der Verbandsgemeinde Bad Breisig finden folgende Karnevalsumzüge statt.
Stadt Bad Breisig, Stadtteil Oberbreisig am 16. Februar 2023
Beginn: ca. 14.11 Uhr
Zugweg: Die Aufstellung erfolgt in der Brokusstraße/Frankenbachstraße. Von dort führt der Umzug über folgende Straßen: Frankenbachstraße / Arweg / Hauptstraße / Am Bildstock / Wallersstraße / Brokusstraße / Hauptstraße.
Die Auflösung erfolgt in der Hauptstraße Höhe St. Viktorstraße /Im Nadgen.
Ortsgemeinde Gönnersdorf am 18. Februar 2023
Beginn: ca. 14.11 Uhr
Zugweg: Die Aufstellung erfolgt in der Vogelsangstraße. Von dort führt der Umzug über folgende Straßen: Litzenbachstraße / Hauptstraße / Kreisstraße / Borngasse. Die Zugauflösung erfolgt auf dem Dorfplatz.
Stadt Bad Breisig, Stadtteil Niederbreisig am 19. Februar 2023
Beginn: ca. 14.11 Uhr
Zugweg: Die Aufstellung erfolgt an der B9 ab südlichen Ortseingang Bad Breisig. Von dort führt der Umzug über folgende Straßen:
Koblenzer Straße in Richtung Norden / Zehnerstraße bis Kreuzung St. Nikolaus- und Vogelsangstraße / St. Nikolausstraße / Rheintalstraße / Rheinstraße / Rheinufer / Biergasse / Koblenzer Straße bis zur Jahnhalle.
Die Auflösung des Umzuges erfolgt an der Jahnhalle.
Ortsgemeinde Brohl-Lützing, Ortsteil Lützing am 20. Februar 2023
Beginn: ca. 14.00 Uhr
Zugweg: Die Aufstellung erfolgt in der Straße „Leylerweg“. Von dort führt der Umzug über folgende Straßen: Leylerweg / Hauptstraße / Horsterstraße / Leylerweg.
Die Zugauflösung erfolgt am Leylerweg.
Ortsgemeinde Waldorf am 20. Februar 2023
Beginn: ca. 14.11 Uhr
Zugweg: Die Aufstellung erfolgt in der Straße „Im Hufen Boden“. Der Zug führt über folgende Straßen: Im Hufen Boden / Königsfelder Straße / Hauptstraße / Neustraße / Kirchstraße / Hauptstraße / Zissener Straße.
An der Vinxtbachhalle erfolgt die Zugauflösung.
Die Verwaltung weist die Verkehrsteilnehmer daraufhin, ihre Fahrzeuge nicht in den von den Umzügen betroffenen Straßen abzustellen, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann. Auf der gesamten Zugstrecke gilt für den jeweiligen Umzugstag ein absolutes Haltverbot.
Durch die Einhaltung der Verkehrsbeschilderung werden keine Ahndungen bis hin zu Abschleppmaßnahmen notwendig.
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