Allgemeine Berichte | 06.11.2025

Die Stadt Mayen informiert

Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für Geflügel der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Mayen. Zum Schutz vor der Ausbreitung der Aviären Influenza (Geflügelpest) hat die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als zuständige Tierseuchenbehörde eine Allgemeinverfügung erlassen.

Diese verpflichtet alle Geflügelhalterinnen und -halter im Gebiet des Landkreises Mayen-Koblenz sowie der Stadt Koblenz, ihr Geflügel ab sofort in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen zu halten, um den Kontakt zu Wildvögeln zu verhindern.

Darüber hinaus sind Biosicherheitsmaßnahmen wie Desinfektionswannen an Stalleingängen zwingend umzusetzen. Der Handel mit Geflügel über Märkte, Börsen oder mobile Händler sowie entsprechende Veranstaltungen ist bis auf Weiteres untersagt.

Die Allgemeinverfügung ist ab sofort in Kraft und gilt bis zum 30. November. Aufgrund des öffentlichen Interesses wurde die sofortige Vollziehung angeordnet.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter https://www.kvmyk.de/aktuelles/amtsblatt/#accordion-1-0 – Amtsblatt 43-2025 abrufbar.

Pressemitteilung Stadt Mayen

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