Allgemeine Berichte | 09.10.2018, 12:21 Uhr

Nachbarschaft und Nachbarschaftshilfen

Als die Menschen noch aufeinander angewiesen waren

„Die Nachbarin“, eine Skulptur von Martin Kirstein, 1999, aufgestellt im Eingangsbereich der Störtebeker Festspiele in Ralswiek auf Rügen. privat
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Sinzig. Bis vor ein paar Jahren war es in Sinzig noch üblich, dass bei einzelnen Beerdigungen am Grab nach den Totengebeten des Priesters noch vonseiten der Nachbarschaft gebetet wurde. Dabei fanden die Beziehungen eines Menschen zu den in seiner Umgebung lebenden Mitmenschen, der Nachbarschaft, noch einmal ihren besonderen Ausdruck. Diese Beziehungen von Menschen im Rahmen einer Nachbarschaft verlieren aber heute allgemein immer mehr an Bedeutung. Heute, wo viele Menschen ständig umziehen, ihre Nachbarn vielfach kaum noch kennen und wahrnehmen und allgemein nicht mehr auf die Hilfe ihrer Nachbarn angewiesen sind. In Sinzig selbst dann nicht, wenn Milch, Butter und Eier im eigenen Kühlschrank fehlen, denn die können ja bis 22 Uhr bei Kaufland, Penny oder Rewe noch gekauft werden. Vor rund 200 Jahren sahen die Lebensumstände der Menschen in Sinzig anders aus. Sie waren auf eine Nachbarschaft angewiesen. Es war noch die Zeit, in der wie seit Jahrhunderten das Dorf oder die Stadt der alleinige Lebensraum der meisten Menschen war. Hier wurden sie geboren, hier haben sie geheiratet, hier kamen die Kinder zur Welt, hier haben sie gearbeitet., hier fanden sie ihre letzte Ruhestätte. Eisenbahn, Kraftfahrzeuge, selbst Fahrräder gab es noch nicht. Im Dorf musste daher fast alles Lebensnotwendige selbst erzeugt und hergestellt werden. Wohnen und Arbeiten fanden meist noch in einem Haus statt. Da waren auch beim Metzger Wohnung, Schlachthaus und Laden noch zusammen auf einem Anwesen. Ehefrauen waren noch nicht in einem fremden Arbeitsverhältnis beschäftigt, sondern waren im Handwerksbetrieb oder im landwirtschaftlichen Betrieb des Ehemannes tätig. Unter diesen Umständen war die Bevölkerung denselben Nöten und Zwängen unterworfen und zur Bewältigung des eigenen Alltags unausweichlich aufeinander angewiesen. Die nachbarlichen Beziehungen wurden aber auch dadurch gefördert, dass die Bewohner allein schon wegen der Beschränktheit ihres Lebensraums untereinander bekannt waren. Hinzu kam, dass fast alle Eheschließungen unter Bewohnern des Dorfes oder der Stadt stattfanden, sodass viele Ortsbewohner noch untereinander verwandt waren. Fremde zogen in der Regel nur als Ehepartner nach Sinzig; meist stammten sie aus den Nachbardörfern. Darüber hinaus fand ein Zuzug von Bewohnern von außerorts kaum statt.

Nachbarschaft als Not- und Hilfsgemeinschaft

Um die vielfältigen Situationen des Lebens bewältigen zu können waren die Menschen auf gegenseitige Hilfe angewiesen. Dies war bei Krankheiten oder bei Geburten der Fall. Einen hohen Stellenwert hatte die Nachbarschaftshilfe auch bei einem Sterbefall. Starb ein Mensch, so war es üblich, zuerst den rechten Nachbarn über den Tod zu verständigen. Sofern das nachbarschaftliche Verhältnis zu diesem Nachbarn problematisch war, wurde der linke Nachbar verständigt. Seine Aufgaben sollen im Folgenden erläutert werden. Zunächst musste er die Nachbarschaft über den Sterbefall informieren und Nachbarn zum Läuten der Sterbeglocke bestellen. Mit ihnen ging er dann in die Kirche, um mit dem Küster die „Dudeglock“ (Totenglocke) zu läuten. Das Läuten geschah in einem bestimmten Rhythmus des Glockenschlags. Dadurch wurde der ganzen Stadt kundgetan, dass jemand verstorben ist. Da aber für jeden Stadtteil zusätzlich eine besondere Art oder Dauer des Läutens praktiziert wurde, war aus dem Läuten auch zu erkennen, aus welchem Stadtteil der Verstorbene stammte. Nachbarn wurden zum Ausheben des Grabes und nach der Beerdigung zum Verfüllen des Grabes bestellt. Auch die Sargträger wurden in der Regel aus der Nachbarschaft ausgewählt. Der Nachbar war zudem dafür zuständig, beim Küster das Sterbetuch für die Abdeckung des Sarges abzuholen. Weiterhin bestellte er die Vorbeter bei der Totenwache im Haus des Verstorbenen. Die Totenwache dauerte von 21 bis 6 Uhr. Nachdem die Leiche nicht mehr im Haus, sondern in der Leichenhalle aufgebahrt wurde, haben sich die Nachbarn mit den Angehörigen eines Verstorbenen abends bis zum Tag der Beerdigung zum Beten des Rosenkranzes in der Kirche getroffen. Davon ist bis heute noch das Beten des Rosenkranzes in der Kirche St. Peter am Tag vor der Beerdigung übrig geblieben. Der Nachbar bestellte außerdem einen Kreuzträger bei dem Gang zur Kirche und dann zum Friedhof. Während des Sterbeamtes führte der Nachbar den Umgang um den Altar an und trug die Sterbekerze. Mit der Sterbekerze begleitete er auch den Sarg zum Grab. Am Grab gab es schließlich vonseiten der Nachbarschaft ein Vaterunser und ein „Gegrüßet seist du Maria...“ mit der Bitte „Herr gib dem Verstorbenen die ewige Ruhe...“. Dieses Gebet vonseiten der Nachbarschaft wurde bis vor einiger Zeit im Einzelfall auch noch bei einem älteren Verstorbenen am offenen Grab gebetet.

Feiern: Gemeinsam mit der Nachbarschaft wurden auch Hochzeiten, Geburten, Kinderkommunionen und runde Geburtstage gefeiert.

Nachbarschaft als Raum sozialer Kontrolle: Nachbarn können den Mitmenschen den Alltag erleichtern, aber auch das Leben bis zur Unerträglichkeit vermiesen. Deshalb gab schon Schiller im Wilhelm Tell zu bedenken: „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“ Das gemeinschaftliche Zusammenleben in einem Dorf war geprägt von festen Sitten, Gebräuchen, kirchlichen Vorschriften und Moralvorstellungen. Auf die Einhaltung dieser festen Regeln wurde von den gemeindlichen Mitbewohnern geachtet. So lebten die Menschen immer in einem Raum sozialer Kontrolle. Vielen Älteren wird noch aus ihrer Jugend die Frage der Eltern in Erinnerung sein: „Was sollen denn die Nachbarn denken, wenn du in diesem Aufzug (Kleidung) unter das Volk gehst?“ Besonders die Mädchen waren oft der kritischen Kontrolle der Mutter ausgesetzt hinsichtlich der möglichen negativen Beurteilung der Kleidung. Damals hätte hier auf dem Lande die heutige, oftmals freizügige Kleidung der jungen Damen zu einem Skandal geführt. Hinter dem Ausspruch „Was sollen bloß die Nachbarn denken!“ verbargen sich daher die unter-schiedlichen Formen der Selbstbeschränkung in den verschiedensten Situationen aus Angst vor den Nachbarn.

Kirchgang: Die Kontrolle des Nachbarn umfasste zum Beispiel auch dessen sonntäglicher Kirchgang. Es war noch die Zeit als sonntags um 7, 8, 9 und 11 Uhr hl Messen stattfanden. Dabei wurde die Messe um 11 Uhr mit „Langschläfermesse“ deklariert und zum Beispiel orakelt, warum der Nachbar heute erst um 11 Uhr zum Gottesdienst geht, obwohl doch sonst sein Kirchgang früher stattfindet. Oder Nachbarn wurde deshalb geringschätzig angesehen, weil sie immer die „Langschläfermesse“ besuchten.

Es war die Zeit, in der man sagte: „Der liebe Gott weiß viel, die Nachbarschaft weiß alles!“ Die Angst vor den kritischen, kontrollierenden Blicken der Mitmenschen herrschte noch bis in die vorige Generation vor. Teilweise zeugte dies aber auch von einem mangelnden Selbstbewusstsein.

Gegenstand der Kommunikation: Das Wissen über die Menschen in der Nachbarschaft war aber auch Gegenstand der gesellschaftlichen Unterhaltung („Hast du schon gehört…), bei der Informationen über nicht anwesende Personen ausgetauscht wurden. Dies wird auch als Klatsch und Tratsch bezeichnet. Frauen, die im Verbreiten von Informationen über andere Personen sehr eifrig waren, hießen daher auch „Tratschweiber“.

Fastnacht: Der Klatsch über die Erkenntnisse aus der Beobachtung des Verhaltens von Menschen aus der Nachbarschaft hat in der Vergangenheit auch Eingang im Karneval gefunden. Erinnert sei nur an den Inhalt einzelner kölner Krätzje, die lustige Begebenheiten erzählen, wie zum Beispiel „Däm Schmitz sing Frau es durchjebrannt, tralla-la-la-la-la.

Wohin, dat es noch unbekannt, tralla-la-la-la-la. Zick jestern Ovend es se fott, tralla-la-la-la-la. Dä Schmitz, dä laach sich halv kapott, tralla-la-la-la-la.“ Aber auch in Büttenreden wurde das Verhalten einzelner Mitbürger dem Spott und der Lächerlichkeit preisgegeben und in Einzelfällen auch die rote Linie zu Straftatbeständen überschritten. Diese Art der Fastnachtsbelustigung war noch lange in den Dörfern anzutreffen. Als es noch kein Fernsehen und keine rund reisenden Büttenredner gab, waren es auch in Sinzig Mitbürger, die aus der Bütt das närrische Volk unterhielten. Da lag es für manchen Büttenredner nahe, sich auch über Mitbürgerinnen und Mitbürger, die auch fast jeder im Saal kannte, lustig zu machen. Dabei wurden nicht selten die Grenzen des Anstands überschritten. Das muss auch hier in Sinzig zu Ärger geführt haben.

Heutiges Nachbarschaftsverhältnis

Auch wenn die Nachbarschaft nicht mehr die gleiche Bedeutung hat wie früher, so ist es aber auch heute noch ein Teil Lebensqualität in einer Umgebung zu wohnen, in der das Nachbarschaftsverhältnis nicht unpersönlich ist, wo auch noch freundliche Worte gewechselt werden, wenn man eine Nachbarin oder einen Nachbarn trifft. Dies sollte doch hier im Rheinland nicht schwerfallen, da Kontaktarmut nicht gerade eine Charaktereigenschaft des Rheinländers ist.

Hans Josef Moeren

„Die Nachbarin“, eine Skulptur von Martin Kirstein, 1999, aufgestellt im Eingangsbereich der Störtebeker Festspiele in Ralswiek auf Rügen. Foto: privat

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