Einschreibung der Schulneulinge für das Schuljahr 2023/2024
Anmeldung der Schulanfänger
VG Weißenthurm. Alle im Schuljahr 2023/2024 schulpflichtig werdenden Kinder müssen in den - für den jeweiligen Schulbezirk zuständigen - Grundschulen angemeldet werden. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten werden gebeten, den Anmeldetermin zu beachten. Die Anmeldung hat in Begleitung des Kindes zu erfolgen. Die Abstammungsurkunde des Kindes, das Familienstammbuch oder der Aufnahmebescheid/Registrierschein sowie die Bescheinigung der Kindertagesstätte sind bei der Anmeldung vorzulegen.
Es müssen angemeldet werden
1. alle Kinder, die in der Zeit zwischen dem 1. September 2016 und dem 31. August 2017 geboren sind,
2. alle Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren.
Diese Aufforderung ist gegenstandslos für diejenigen Kinder, die von der vorzeitigen Einschulung im Schuljahr 2023/24 Gebrauch machen.
Liegt eine offensichtliche oder vermutete Behinderung des anzumeldenden Kindes vor, so ist die Schulleitung darauf hinzuweisen. Die Anmeldung kann in solchen Fällen auch unmittelbar bei der zuständigen Förderschule erfolgen.
Zuwiderhandlungen gegen die Anmeldepflicht können nach den Vorschriften des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.
Weitere Informationen erhalten die Eltern oder Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Schulleiterin oder dem Schulleiter bzw. bei der Schulabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Tel. (0 26 37) 9 13 -4 54, -4 14.
Die Grundschulen haben folgende Anmeldetermine
Grundschule Bassenheim, Tel. (0 26 25) 44 17. Nach vorheriger Terminvergabe vom Montag, 26. bis Donnerstag, 29. September. Es wird eine Liste in der Kita ausgelegt.
„Pater-Wald-Grundschule“ Kaltenengers, Tel. (0 26 30) 63 09. Dienstag, 27. und Donnerstag, 29. September, jeweils ab 13.30 Uhr. Die genauen Termine werden den Eltern schriftlich mitgeteilt.
Grundschule Kettig, Tel. (0 26 37) 22 43. Montag, 26. bis Freitag, 30. September. Nähere Informationen erhalten die Eltern in einem gesonderten Schreiben.
Grundschule Mülheim, Tel. (0 26 30) 17 55. Bitte telefonisch einen Termin unter Tel. (0 26 30) 17 55 zwischen dem 19. und 30. September vereinbaren.
Grundschule „Christophorus“ Kärlich, Tel. 0 26 30 – 96 24 70. Montag, 19. bis Freitag, 23. September, nach persönlicher Terminvergabe (Bitte das Anschreiben Anfang September beachten).
Grundschule „St. Peter und Paul“ Urmitz/Bhf., Tel. (0 26 30) 76 74. Montag, 19. September in der Zeit von 9 bis 12 Uhr, Dienstag, 20. September in der Zeit von 8.30 bis 10.15 Uhr und am Dienstag, 27. September in der Zeit von 8.30 bis 10.15 Uhr nach Terminvergabe.
Grundschule „Lindenbaum“ St. Sebastian, Tel. (02 61) 8 26 12. Donnerstag, 22. und Montag, 26. September nach Terminvereinbarung. Informationen zu den Terminen bitte die Aushänge in den Kitatagesstätten beachten.
Grundschule „St. Georg“ Urmitz/Rh., Tel. (0 26 30) 73 93. Montag, 26. bis Freitag, 30. September. Informationen zu den genauen Terminen und Buchungsmöglichkeiten kann man ab dem 9. September in den Aushängen in den beiden Kindertagesstätten entnehmen.
Grundschule Weißenthurm, Tel. (0 26 37) 27 92. Mittwoch, 21. September in der Zeit von 14.30 bis 17.30 Uhr.
Bitte beachten, dass einzelne Grundschulen bestimmte Termine zuteilen werden, die eingehalten werden müssen.
Kann-Kinder
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Zur Entscheidungsfindung soll mit Zustimmung der Eltern die Kindertagesstätte einbezogen werden. Die Anmeldung der Kann-Kinder erfolgt im Februar 2023. Nähere Informationen werdenrechtzeitig bekannt gegeben.
Pressemitteilung der
Verbandsgemeinde Weißenthurm