Bauleitplanung der Ortsgemeinde Sessenhausen
Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet – Unter dem Dorf“
Sessehausen. Der Ortsgemeinderat hat beschlossen, für den Bereich „Unter dem Dorf“ in Flur 5 der Gemarkung Sessenhausen einen Bebauungsplan „Gewerbegebiet – Unter dem Dorf“ aufzustellen. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erschließung sowie eine gewerbliche Nutzung dieses Bereiches geschaffen werden. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie ein Übersichtsplan werden nachstehend mit abgedruckt.
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne dieser Vorschrift.
Zu diesem Zweck können nachstehend aufgeführte Unterlagen in der Zeit vom 04. November bis einschließlich 18. November 2016 in der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, Zimmer 113, montags und dienstags von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr, mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr von jedermann eingesehen werden und Fragen hierzu gestellt werden:
- Entwurf der Planzeichnung des Bebauungsplans
„Gewerbegebiet –
Unter dem Dorf“
- Entwurf der textlichen
Festsetzungen
- Entwurf der Begründung
- Fachbeitrag Naturschutz sowie
- Bestandsplan zum Fachbeitrag Naturschutz
Anregungen hierzu können bis einschließlich 02. Dezember 2016 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters vorgebracht werden.
Die Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: www.vg-selters.de/rathaus/presse-bekanntmachungen/. Unter dem Text dieser Bekanntmachung im Internet können Sie auch die vorstehend aufgeführten, zur Einsicht ausliegenden Verfahrensunterlagen in der Zeit vom 04. November bis einschließlich 18. November 2016 einsehen und herunterladen.
Werner Eiser,
Ortsbürgermeister
