Allgemeine Berichte | 17.02.2026

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis 31. März 2026 der Arbeitsagentur melden

Region. Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2025 muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2026 eingegangen sein. Die Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht der Versand der Anzeige auf elektronischem Wege.

Kostenlose Software unterstützt Arbeitgebende bei elektronischer Anzeige

Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Unternehmen die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung.

Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- bzw. Inklusionsamt zu leisten. Ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht, lässt sich mit IW-Elan berechnen.

Die Höhe der Ausgleichsabgabe wird regelmäßig angepasst. Für das kommende Jahr wurden die Staffelbeträge erhöht.

Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen eingesetzt. Darunter zählen zum Beispiel die Einrichtung eines Arbeitsplatzes sowie die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.

Mehr Informationen zur Ausgleichsabgabe sowie dem Anzeigeverfahren finden sich online auf www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/pflichten-arbeitgeber/schwerbehinderte-menschen. Der Arbeitgeber-Service steht den Betrieben gerne für Beratungen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung. Er ist unter der kostenlosen Nummer 0800 4 555520 erreichbar. Pressemitteilung Agentur für Arbeit Rhein-Wied-Westerwald

Weitere Themen

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Bildergalerien
Dauerauftrag
Imageanzeige
Dauerauftrag 2026
Dusch WC - Unterboden
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0399#
Stellenanzeige Sachbearbeiter Kreditorenmanagement
Empfohlene Artikel
Weitere Artikel
Die Ortsdurchfahrt von Bengen wird gesperrt.  Foto: ROB
1996

Bengen. In der Ortslage Bengen wird die Gimmiger Straße aufgrund der Erneuerung der Trinkwasserversorgung ab dem 6. Juli 2026 voll gesperrt. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis April 2027.

Weiterlesen

Ein Fahrzeug fuhr aus bislang ungeklärter Ursache von der Bismarckstraße kommend über die Breitestraße/Beckstraße in die gegenüberliegende Fußgängerunterführung.
3399

Andernach. Ein schwerer Verkehrsunfall ereignete sich am Donnerstag, den 09.07.2026, gegen 10:50 Uhr in der Innenstadt von Andernach. Ein Fahrzeug fuhr aus bislang ungeklärter Ursache von der Bismarckstraße kommend über die Breitestraße/Beckstraße in die gegenüberliegende Fußgängerunterführung. Bei dem Unfall wurden mindestens zwei Personen verletzt.BA

Weiterlesen