Allgemeine Berichte | 27.06.2019

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz weist auf Naturschutzbestimmungen hin

Besonderes Schutzbedürfnis des Naturschutzgebiets „Laacher See“

Die ergänzende Beschilderung macht klar: Schwimmen, Campen, offenes Feuer, das Pflücken von Pflanzen und das Befahren sind zum Schutz der Natur verboten.Foto: privat

Kreis Mayen-Koblenz. Der „Laacher See“ wird seit jeher als Erholungsraum genutzt. Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz weist darauf hin, dass die Bestimmungen des Naturschutzes einzuhalten sind. Neben der eindrucksvollen Seelandschaft und den diversen Freizeitangeboten bietet der See den Besuchern einen interessanten Einblick in die natürlichen Lebensräume seltener feuchtland- und wassergebundener Vogelarten. Auch das Baden soll in den warmen Sommermonaten natürlich nicht zu kurz kommen. So stellt die Liegewiese des Campingplatzes einen idealen Zugang zu einer Abkühlung im Wasser bereit. Doch leider wird der See nicht nur vom offiziellen Badebereich aus betreten. Beim Spaziergang rund um den See stellt man schnell fest, dass viele Uferbereiche des Naturschutzgebiets von Badegästen übervölkert werden. Die von Besuchern als Badebuchten wahrgenommenen Uferbereiche werden zudem, trotz lang anhaltender Trockenheit und gesteigerter Waldbrandgefahr, als Lager- und Grillplätze genutzt. Zertrampelte Uferbereiche, hinterlassene Abfälle und eine nachhaltige Störung der natürlichen Lebensräume sind die Folge. All diese Handlungen sind abseits der offiziell ausgewiesenen Plätze im Naturschutzgebiet „Laacher See“ verboten. Entsprechende Hinweistafeln im Bereich der Parkplätze sowie Schilder entlang des Uferrundweges weisen Besucher ausdrücklich darauf hin. Die Naturschutzbehörde hofft auf das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger für das besondere Schutzbedürfnis des Naturschutzgebiets „Laacher See“, damit das Gebiet auch in Zukunft in seiner Artenvielfalt erhalten werden kann. Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz weist ferner darauf hin, dass Zuwiderhandlungen eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden können. Ansprechpartner im Kreishaus ist Joachim Hoffmann von der unteren Naturschutzbehörde, Tel. (0 2 61) 10 83 19.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Die ergänzende Beschilderung macht klar: Schwimmen, Campen, offenes Feuer, das Pflücken von Pflanzen und das Befahren sind zum Schutz der Natur verboten.Foto: privat

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