Allgemeine Berichte | 05.04.2019, 10:59 Uhr

Empfehlungen nach einer Studie des Deutschen Kinderhilfswerks:

Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen stärken

Berlin. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine deutliche Stärkung der Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Rheinland-Pfalz. Der Vergleich mit den gesetzlichen Bestimmungen in anderen Bundesländern zeigt, dass der Partizipation von Kindern und Jugendlichen oftmals seitens der Landesregierung nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt wird. Defizite bestehen aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes vor allem bei Beteiligungsrechten in der Landesverfassung, der Frage des Wahlalters, bei Beteiligungsrechten in kommunalen Angelegenheiten sowie bei der Beteiligung in Kitas und Schulen. „Die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland insgesamt sind ein Flickenteppich, und auch in Rheinland-Pfalz entsprechen sie nicht durchgängig den Standards, die nötig und möglich sind. Rheinland-Pfalz ist hier aufgefordert, umgehend alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen zur Verwirklichung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Andere Bundesländer sind wesentlich weiter, wenn es um die gesetzliche Verankerung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen geht. Hier sollte Rheinland-Pfalz von den vielen guten Beispielen anderer Bundesländer lernen. Wir fordern Ministerpräsidentin Malu Dreyer auf, das Thema verstärkt auf die Agenda zu setzen und den Beteiligungsrechten von Kindern und Jugendlichen in den Kommunen, Kitas und Schulen Geltung zu verschaffen. Wir würden es begrüßen, wenn sie sich für eine vom Deutschen Kinderhilfswerk geforderte Bund-Länder-Konferenz unter Federführung der Bundesregierung einsetzt, auf der die Vorteile der Kinder- und Jugendbeteiligung diskutiert, gesetzliche Regelungsbeispiele erörtert und Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und Kommunen erarbeitet werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Partizipation in der Landesverfassung absichern

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert insbesondere dafür, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Landesverfassung abzusichern. Hier hat Hessen mit seiner Verfassungsreform im letzten Jahr deutliche Maßstäbe gesetzt. Zudem sollte das Wahlalter sowohl auf der Landesebene als auch auf kommunaler Ebene in einem ersten Schritt auf 16 Jahre abgesenkt und in der Gemeindeordnung die Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche von einer Soll-Bestimmung in eine Muss-Bestimmung umgewandelt werden.

Außerdem gehören Beteiligungsrechte für Kita-Kinder im Kindertagesstättengesetz verankert. Und auch im Schulbereich gibt das Deutsche Kinderhilfswerk eine Reihe von Handlungsempfehlungen: So sollte die Wahl eines Klassensprechers beziehungsweise einer Klassensprecherin ab Klassenstufe 1 obligatorisch werden sowie Schülerinnen und Schüler an Klassenkonferenzen und Lehrerkonferenzen stimmberechtigt teilnehmen können. Schließlich sollten Schülervertretungen beziehungsweise die Landesschüler/-innenvertretung dieselben Rechte erhalten wie die jeweiligen Elternvertretungen.

Zur Frage der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat das Deutsche Kinderhilfswerk vor einem Monat die Studie „Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland - eine Zusammenstellung der gesetzlichen Bestimmungen auf Bundesebene und ein Vergleich der Bestimmungen in den Bundesländern und auf kommunaler Ebene“ vorgestellt. Schwerpunkte sind dabei das Wahlrecht für Kinder und Jugendliche, Beteiligungsrechte in den Kommunen, in Kindertageseinrichtungen und vor allem in der Schule. Dabei kann festgestellt werden, dass es eine Vielzahl von positiven Beispielen in den Bundesländern gibt, wo die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf dem richtigen Weg ist. Diese zeigen klar und deutlich, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen weniger eine Frage der Kassenlage, sondern vor allem eine Frage des politischen Willens des Gesetzgebers ist. Pressemitteilung

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

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