Kehrbezirk Mayen-Koblenz I wird Ende des Jahres aufgelöst
Betroffene Ortschaften werden umliegenden Bezirken zugeordnet
Kreis MYK. Im Landkreis Mayen-Koblenz wird der Kehrbezirk Mayen-Koblenz I zum 31. Dezember aufgelöst. Ab dem 1. Januar werden die Liegenschaften in diesem Gebiet den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern der angrenzenden Bezirke zugeordnet. Von dieser Umstrukturierung sind die Bürgerinnen und Bürger der Ortschaften Bassenheim, Kobern-Gondorf, Mertloch, Winningen, Wolken sowie des Rübenacher Forstwegs in Koblenz betroffen. Informationen zu den jeweils zuständigen Bezirksschornsteinfegern sind auf der Webseite des Landesinnungsverbands des Schornsteinfegerhandwerks Rheinland-Pfalz unter www.schornsteinfeger-liv-rlp.de/ abrufbar.
Ein Kehrbezirk definiert das Gebiet, in dem ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger öffentlich-rechtliche Aufgaben ausführt. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ist für die Einteilung der Kehrbezirke verantwortlich. Die Bezirksschornsteinfeger übernehmen in ihren jeweiligen Gebieten verschiedene Aufgaben, darunter die Ausstellung von Feuerstättenbescheiden, die festlegen, welche Arbeiten in welchen Intervallen durchzuführen sind. Eine wesentliche Tätigkeit ist die Feuerstättenschau, die zweimal innerhalb von sieben Jahren stattfindet. Dabei werden alle Feuerungsanlagen im Kehrbezirk überprüft, um den vorbeugenden Brandschutz zu gewährleisten. Zudem sind die Bezirksschornsteinfeger für die Abnahme von Feuerungsanlagen zuständig.BA