Allgemeine Berichte | 27.12.2022

Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz

Bürgergeld kommt zum Jahreswechsel

Ab dem 1. Januar 2023 wird automatisch ein höherer Regelsatz ausgezahlt

Kreis Mayen-Koblenz.Zum 1. Januar 2023 wird die Arbeitslosengeld II durch das Bürgergeld abgelöst. Das Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz weist darauf hin, dass die erhöhten Regelsätze pünktlich zum Jahreswechsel ausgezahlt werden. Leistungsberechtigte müssen somit keinen neuen Antrag stellen. Wer also über den Jahreswechsel hinaus Leistungen des Jobcenters bezieht, bekommt automatisch den höheren Regelsatz. Die Einführung des Bürgergelds erfolgt in zwei Schritten. Im ersten Schritt wird der Regelsatz erhöht. Ab dem 01. Juli 2023 werden im zweiten Schritt die Kernelemente zur Weiterbildung und Qualifizierung eingeführt. Die Regelsätze steigen demnach deutlich - je nach Regelbedarfsstufe auf bis zu 502 Euro. Somit wird der Regelbedarf für alleinstehende Erwachsene von derzeit 449 Euro auf 502 Euro angehoben - ein Plus von 53 Euro pro Monat. Für Erwachsene unter 25 Jahren, die noch bei ihren Eltern leben, erhöht sich der Betrag auf 402 Euro. Für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren liegt er künftig bei 420 Euro. Für Kinder von sechs bis 14 Jahren bei 348 Euro. Bei Kindern unter sechs Jahren sind es 318 Euro. Leistungsberechtigte sollen sich zu Beginn des Bürgergeldbezugs ganz auf die Arbeitsuche konzentrieren können. Deswegen gelten im ersten Jahr Karenzzeiten für Wohnung und Vermögen. Vermögen und Angemessenheit der Wohnung werden erst nach 12 Monaten Bürgergeldbezug überprüft. Die Heizkosten werden aber nur im angemessenen Umfang gewährt, um auf einen sparsamen Umgang mit Energie hinzuwirken.

Nach Ablauf der 12 Monate Karenzzeit, ist ein höheres Schonvermögen (als Vermögen, das trotz Leistungsbezug unangetastet bleibt) als bisher vorgesehen. Für jede Person der Familie sind dann 15.000 Euro frei. Rücklagen für die Altersvorsorge werden ebenfalls besser geschützt. Ein selbstbewohntes Haus oder eine selbstbewohnte Eigentumswohnung wird in der Karenzzeit unabhängig von Größe und Wert nicht als Vermögen angerechnet. Danach sind Eigentumswohnungen oder Eigenheim bis ca. 140 m² geschützt, bei Familienhaushalten mit mehr als 4 Personen sind auch größere Wohnflächen anrechnungsfrei. Die weiteren Kernelemente des Bürgergelds greifen ab Juli. Darunter zählen etwa die erweiterten Fördermöglichkeiten oder für nachhaltige Qualifikationsmaßnahmen. Auf der Webseite des Bundes Ministerium für Arbeit und Soziales finden Interessierte Antworten auf alle wichtigen Fragen.

Wer erstmalig Bürgergeld beantragen möchte, findet die entsprechenden Antragsvordrucke auf der Website des Jobcenters Landkreis Mayen-Koblenz. Darüber hinaus kann ein Antrag auf Bürgergeld auch online gestellt werden. Im Onlineantrag werden die Antragssteller mit gezielten Fragen durch den Antrag geführt.

Pressemitteilung

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