Allgemeine Berichte | 14.03.2025, 07:59 Uhr

Fugen werden geschlossen

Cochem: Einschränkungen auf L98 für Verkehr

Foto: Pixabay

Cochem. In der Zeit vom 17. bis voraussichtlich 25. März 2025 kommt es im Bereich der Brückenstraße in Cochem im Verlauf der L 98 zu Verkehrseinschränkungen. Ab der Brückenauffahrt bis zum Fußgängerüberweg an der Feuerwehr wird eine halbseitige Verkehrsführung unter Ampelverkehr eingerichtet.

Auch der Fußgängerüberweg im Bereich der Sparkasse ist von den anstehenden Arbeiten betroffen und wird in dem zuvor genannten Zeitraum gesperrt. Aktuelle Informationen hierzu können auch dem Mobilitätsatlas unter verkehr.rlp.de entnommen werden.

Im Bereich der Endertstraße in Cochem, die in die Brückenstraße übergeht, wird der Endertbach ab Höhe der Cochemer Sesselbahn bis zum Endertplatz unterführt.

Diese Längsüberbauung des Endertbachs besteht aus zwei Teilbauwerken, welche jeweils alle zehn Meter Dehnungsquerfugen haben. Diese Querfugen des darunter liegenden Bauwerks haben sich durch Materialbewegung im Laufe der Jahre derart verändert, dass sie sich auch in den darüber liegenden Asphaltschichten ausbilden bzw. abzeichnen.

Um hier einem für das Bauwerk langfristig schadhaften Eindringen von Oberflächenwasser der Straße entgegenzuwirken, sollen die vorhandenen Fugen in der Straße verschlossen werden.

Dafür muss im Bereich jeder Fuge ein ca. ein Meter breiter Asphaltstreifen ausgebaut und erneuert werden. Hieran anschließend werden die Fugen wieder vergossen.

Die Aus- und Einbauarbeiten aller Fugen erfolgen zunächst auf einer Hälfte der Fahrbahnbreite. Nach Fertigstellung gehen die Arbeiten auf die noch ausstehende Fahrbahnhälfte über.

Die Maßnahme wurde bewusst in den Zeitraum der Sperrung der Alten Moselbrücke Cochem im Verlauf der L 98 gelegt, da sich diese positiv auf den Ampelverkehr auswirkt und zudem keine längeren Umlaufzeiten durch eine weitere Ampelphase von der Brücke kommend in Kauf genommen werden müssen.

Der LBM Cochem-Koblenz bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendige Maßnahme, wenn diese auch mit Einschränkungen im Verkehrsablauf verbunden ist.

Pressemitteilung Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz

Foto: Pixabay

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