Allgemeine Berichte | 11.03.2022

Landkreis Ahrweiler wählt Betriebsräte

DGB-Vorsitzender Pascal Rowald ruft zur Teilnahme an den Betriebsratswahlen auf

Kreis Ahrweiler. Am 1. März haben die Betriebsratswahlen in Deutschland begonnen. Auch im Landkreis Ahrweiler sind die Beschäftigten aufgerufen, ihre Vertretungen im Betrieb zu wählen. Für Pascal Rowald, DGB-Vorsitzender des Kreisverband Ahrweiler, sind Betriebsratswahlen ein Ausdruck von gelebter Demokratie: „Betriebsräte setzen sich für uns ein. Sie schauen darauf, dass es in den Betrieben gerecht zugeht und gesetzliche Regelungen wie Arbeitsschutzbestimmungen umgesetzt werden. Das haben Sie gerade jetzt in der Zeit der Pandemie gezeigt. Sie sind unverzichtbar und deshalb ist es wichtig, sie in ihrer Funktion zu stärken und wählen zu gehen!“

Susanne Wingertszahn, Vorsitzende DGB Rheinland-Pfalz / Saarland, benennt ebenfalls Vorteile für ArbeitnehmerInnen: „Betriebsräte bringen sich in rheinland-pfälzischen Betrieben mit viel Kreativität und Know-how für die Beschäftigten ein und sorgen für die Einhaltung bestehender Gesetze und Tarifverträge. Das bedeutet mehr Urlaub, mehr Geld und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatem durch Mitbestimmung. Nicht zuletzt sichern Betriebsräte Jobs - gerade in Zeiten der Transformation der Arbeitswelt.“

Auch für die Unternehmen ergäben sich durch die Mitbestimmung der Beschäftigten Vorteile: Gewinne und Produktivität seien deutlich höher mit Betriebsräten - so das Ergebnis einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem vergangenen Jahr.

Leider werden noch immer viele Beschäftigten nicht von Betriebsräten vertreten: In Rheinland-Pfalz zum Beispiel lag die Mitbestimmungsquote 2018 bei 35 Prozent. Rowald appelliert deshalb an Beschäftigte in Unternehmen ohne Betriebsrat, sich für Neugründungen einzusetzen. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften stehen dabei gerne unterstützend zur Seite.

Die Betriebsratswahlen finden vom 1. März bis zum 31. Mai 2022 statt. Gewählt wird alle vier Jahre. Aufgerufen zur Wahl sind alle Voll- und Teilzeitkräfte eines Betriebs - unabhängig von ihrer Nationalität. Auch Kolleg:innen, die wegen Schwangerschaft, Krankheit, eines Sabbatjahres oder anderen Gründen über einen längeren Zeitraum nicht gearbeitet haben, sind wahlberechtigt. Betriebsräte sind in allen Unternehmen, die üblicherweise mehr als fünf Beschäftigte haben, gesetzlich vorgesehen.

Weitere Informationen gibt es unter www.dgb.de/betriebsrat und bei der für die jeweilige Branche zuständigen Gewerkschaft.

Pressemitteilung

DGB Region Koblenz

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