Allgemeine Berichte | 08.06.2016

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Dämmung oberste Geschossdecke: Pflicht oder Kür?

Cochem. Die oberste Geschossdecke von Wohngebäuden muss nach der Energieeinsparverordnung nachträglich gedämmt werden, wenn noch keine Dämmung vorliegt oder ein definierter Mindestwärmeschutz nicht eingehalten wird. Wahlweise kann auch die Dachschräge gedämmt sein. Eine Sonderregelung gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. Dann gilt die Pflicht erst im Falle eines Eigentümerwechsels. Der neue Eigentümer hat hierfür nach dem Kauf zwei Jahre Zeit. Die Dämmpflicht für alle anderen Gebäude musste bis Ende 2015 erfüllt sein. Der Mindestwärmeschutz ist in der Regel bei Holzbalkendecken und auch bei Decken in Massivbauweise ab 1969 eingehalten. Aber auch ohne Verpflichtung ist eine Dämmung der obersten Geschossdecke eine relativ einfache und kostengünstige Maßnahme, die auch in Eigenleistung erbracht werden und viel Heizenergie einsparen kann: Bei ungenutzten Dachräumen reicht es, Dämmstoffbahnen oder -platten auf dem Dachraumboden auszulegen. Empfehlenswert ist es, die Platten oder Bahnen etwa 18 bis 24 Zentimeter dick und fugendicht zu verlegen, um einen guten Dämmeffekt zu erreichen. Bei Holzbalkendecken sollte aber geprüft werden, ob ein Feuchteschutz von unten in Form einer Dampfbremse notwendig ist. Dies kann der Fall sein, wenn unterseitig kein Putz oder keine intakte Folie vorhanden ist. Für nachträgliche Dämmmaßnahmen können auch Fördermittel in Anspruch genommen werden.

Beratung nach Absprache

Bei allen Fragen rund um Dämmung, Feuchteschutz und Altbausanierung steht der Energieberater der Verbraucherzentrale zur Verfügung. Die Beratung ist persönlich und kostenlos und findet nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt. Der Energieberater Dipl.-Ing.(FH) Bernhard Andre hat jeden ersten, zweiten und dritten Dienstag im Monat, von 9 bis 12.45 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr Sprechstunde in Cochem in der Kreisverwaltung am Endertplatz 2. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter Tel. (0 26 71) 61 0 oder 61 22 8.

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