Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Ehrenamtlich Tätige sind bei Wahlen gesetzlich unfallversichert
Polch. Am Sonntag, 19. März, ist Bürgermeisterwahl in der Verbandsgemeinde Maifeld. Für einen reibungslosen Ablauf der Wahl sorgen viele Menschen im ehrenamtlichen Auftrag. Diese ehrenamtlich Tätigen sind während ihres Einsatzes wie Beschäftigte gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Ehrenamt beziehungsweise den übertragenen Aufgaben stehen. Dazu gehören auch Informationsveranstaltungen und Aufträge vor der Wahl. Ebenfalls gesetzlich unfallversichert sind die im Zusammenhang mit dem Ehrenamt stehenden Wege. Darauf weist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz im Vorfeld der Wahl hin.
Der Versicherungsschutz besteht automatisch und ist für die Helfer beitragsfrei. Die Unfallkasse trägt nach einem Versicherungsfall die Kosten für die ambulante beziehungsweise stationäre Heilbehandlung und für notwendige Rehabilitationsmaßnahmen.
Wahlhelfer sollten nach einem Unfall dafür sorgen, dass dieser möglichst schnell der Unfallkasse Rheinland-Pfalz in Andernach gemeldet wird. Zudem sollten sie in der Arztpraxis darauf hinweisen, dass es sich um einen Arbeitsunfall im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit handelt. Die Praxis rechnet dann die Behandlungskosten direkt mit der Unfallkasse ab.
