Allgemeine Berichte | 28.07.2023

Verantwortungsloser Umgang mit Abfall in Weißenthurm

Ein dringender Aufruf zur Sauberkeit

Achtlos weggeworfener Müll. Foto: Stadt Weißenthurm/PeterWünsche

Weißenthurm. Es ist ein ständiges Ärgernis, das scheinbar nicht gelöst werden kann. Warum entsorgen einige Menschen ihren Abfall in einer so schockierend und abscheulichen Art und Weise? Einige Gemeinden haben aufgrund der Menge an Müll, die neben den offiziellen und überall aufgestellten Mülleimern abgelegt wird, die Mülleimer entfernt, um zu verdeutlichen, dass hier kein Haushaltsabfall entsorgt werden darf und bei Zuwiderhandlung ein Bußgeld droht. Die Abfallentsorgung im Kreis Mayen-Koblenz ist optimal organisiert und erfüllt alle Bedürfnisse. Niemand muss seinen Haushaltsmüll auf die Art und Weise entsorgen, wie es auf den Fotos zu sehen ist, und dabei anderen zur Last fallen, wie die Stadt Weißenthurm mitteilte. Aufgrund der Gefahrenabwehr (Auftreten von Ratten) ist die Stadt verpflichtet, den Müll zu entfernen, was zusätzliche Arbeit für die städtischen Mitarbeiter bedeutet, die besser anders genutzt werden könnten.

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt sind dazu aufgerufen, Personen, die sich so verhalten, darauf hinzuweisen, dass dies illegal und somit unzulässig ist und das Image der Stadt schädigt. Wer sich so verhält, handelt widerrechtlich und kann mit einem Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit bestraft werden. Alle sind dazu aufgerufen, dazu beizutragen, die Stadt sauber zu halten. Insgesamt stehen neben den normalen Entsorgungsmöglichkeiten für Restmüll (graue Tonne), Biomüll (braune Tonne) und Wertstoffe (gelbe Tonne) 142 Mülleimer in jeder Straße der ganzen Stadt zur Verfügung. Sollte sich die Situation nicht verbessern, könnte über höhere Bußgelder nachgedacht werden. Es gilt also: Sauberkeit ist das Gebot! BA

Einfach neben den Mülleimer gestellt. Foto: Stadt Weißenthurm /MaxSchigajew

Einfach neben den Mülleimer gestellt. Foto: Stadt Weißenthurm /MaxSchigajew

Achtlos weggeworfener Müll. Foto: Stadt Weißenthurm/PeterWünsche

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  • H. Schüller: Peter Hübsch, Ihr werter Kommentar könnte tatsächlich belustigen, wenn er nur nicht so platt und falsch wäre. Sie beweisen damit lediglich, dass Sie weder die Petition noch das darin zitierte Gerichtsurteil...
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