Allgemeine Berichte | 06.06.2025

Fall des Monats Mai: Der verpasste Flug

Symbolbild. Foto: pixabay.com

Koblenz. Kann ein Fluggast Schadensersatz verlangen, wenn er wegen einer aus seiner Sicht zu langandauernden Sicherheitskontrolle seinen Flug verpasst? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden. Der Kläger macht gegen das beklagte Land einen Entschädigungsanspruch nach den Grundsätzen der Aufopferung bzw. des enteignenden Eingriffs geltend und beruft sich dabei auf eine mangelhafte Abfertigung seines Fluges vom 13.05.2023 an der Sicherheitskontrolle auf dem Flughafen Hahn. Der Kläger hatte für sich und seine Ehefrau einen Flug nach Thessaloniki gebucht, der um 5:45 Uhr starten sollte. Beide trafen gegen 4:00 Uhr am Flughafen Hahn ein und begaben sich nach Aufgabe des Gepäcks unmittelbar zur Handgepäck- und Personenkontrolle. Diese Kontrolle nahm nach Angaben des Klägers so viel Zeit in Anspruch, dass er und seine Ehefrau den Flug verpassten. Zur Begründung führt der Kläger an, dass zeitgleich ein weiterer Flug abgefertigt worden sei, was zu einer nur schleppenden Abfertigung geführt habe. Zudem sei die Sicherheitskontrolle unzureichend besetzt gewesen. Auch andere Fluggäste hätten infolge der langen Wartezeiten ihr Boarding verpasst. Eine frühere Ankunft am Flughafen hätte nach seiner Darstellung nichts bewirkt, da die Sicherheitsschleusen zuvor noch nicht geöffnet gewesen seien. Der Kläger verlangt daher Ersatz des ihm entstandenen Schadens. Die Beklagte hält den Anspruch bereits nach der eigenen Schilderung des Klägers für unbegründet. Die Zeitspanne zwischen dem Eintreffen am Flughafen (4:00 Uhr) und dem geplanten Abflug (5:45 Uhr) habe lediglich 1 Stunde und 45 Minuten betragen. Nach den Empfehlungen fast aller Fluggesellschaften sowie des Flughafenbetreibers sollten sich Passagiere jedoch 2 bis 3 Stunden vor Abflug am Flughafen einfinden. Es habe zu keinem Zeitpunkt Rückstaus bei der Abfertigung gegeben. Die Behauptung, die Abfertigung sei schleppend oder unzureichend erfolgt und die Sicherheitskontrollen seien mangelhaft gewesen, werde ausdrücklich bestritten.

Die Entscheidung

Der geltend gemachte Entschädigungsanspruch besteht bereits dem Grunde nach nicht, da der Kläger kein substantiiertes und schlüssiges Vorbringen zum Vorliegen eines Sonderopfers erbracht hat. Ein Sonderopfer liegt dann vor, wenn ein Passagier rechtzeitig zur Sicherheitskontrolle erscheint, diese jedoch aufgrund von Wartezeiten nicht schnell genug abgeschlossen werden kann, um das Boarding noch zu erreichen. Kein entschädigungspflichtiges Sonderopfer liegt hingegen vor, wenn ein Passagier seinen Flug verpasst, weil er nicht rechtzeitig zur Sicherheitskontrolle erscheint und deshalb die Kontrolle nicht mehr vor Abschluss des Boardings passieren kann. Für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Eintreffens kommt es auch auf die Empfehlungen des Flughafenbetreibers und die Vorgaben der Fluggesellschaft an. Der Kläger hat sich nicht mit dem empfohlenen zeitlichen Vorlauf von 2–3 Stunden vor dem geplanten Abflug am Flughafen Hahn eingefunden, sondern lediglich 1 Stunde und 45 Minuten vorher und musste in dieser Zeit auch noch das Gepäck aufgeben. Der Kläger behauptet pauschal, die Abfertigung der Fluggäste sei „langsam und schleppend“ erfolgt, die Sicherheitskontrolle sei nicht ausreichend besetzt gewesen und die Sicherheitsschleusen seien zuvor nicht geöffnet gewesen. Diese Ausführungen genügen weder den Beweisanforderungen noch sind sie bewiesen; die Beweislast hierfür trägt der Kläger. Das beklagte Land hat hingegen unwidersprochen vorgetragen, dass am Morgen des 13.05.2023 drei Kontrollspuren für die beiden Flüge um 5:45 Uhr geöffnet waren, was auch in den Wochen davor und danach üblich gewesen sei, ohne dass es zu Verspätungen oder verpassten Flügen gekommen sei. Der Vortrag des Klägers, auch andere Fluggäste hätten den Flug am 13.05.2023 verpasst, genügt der Darlegungslast nicht, da nicht bekannt ist, wann diese Personen sich am Flughafen bzw. an der Sicherheitskontrolle eingefunden haben und aus welchem Grund sie ihren Flug verpasst haben. Auch daraus lässt sich daher kein dem beklagten Land anzulastender Organisationsmangel herleiten.

Symbolbild. Foto: pixabay.com

Leser-Kommentar
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare

Trauer um Wolfgang Schlagwein

  • K. Schmidt: Wolfgang war einer dieser Grünen, denen man einerseits bei Ideen und Grundhaltung schon deutlich anmerkte zu welcher Partei sie gehören, die gleichzeitig in der Diskussion aber offen, praxisnah/realistisch,...
  • Detlev Koch: Der Tod von Wolfgang Schlagwein hat mich sehr betroffen gemacht. Ich habe ihn während der Zusammenarbeit im Rat der Stadt Bad Neuenahr -Ahrweiler als einen ausgesprochen kompetenten und unglaublich angenehmen Politiker und Menschen wahrgenommen.
  • K. Schmidt: Wenn die SPD von "Mehrheit" spricht, darf die Anmerkung sein: 83,6% haben bei der Bundestagswahl die SPD nicht gewählt. Auf Landesebene werden es nach aktuellen Umfragen ca. 77% nicht tun. Ich persönlich habe es auch schon lange nicht mehr getan.
  • Hans.E: sind eigentlich die Pflastersteine aus China mittlerweile angekommen?
Imageanzeige
Imageanzeige
Vorabrechnung, Nr. AF2025.000354.0, Oktober 2025
SO rund ums Haus
Herbstbunt in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Anzeige Herbstfest
staatlich geprüfte Erzieher*innen (m/w/d)
150 Jahre Schuhhaus Rollmann in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Empfohlene Artikel
Weitere Artikel

Sponsorenlauf in der Bewegungskita St. Marien Kruft

Großer Einsatz für kleine Läufer

Kruft. Am 8. Oktober 2025 stand in der Bewegungskita St. Marien - wo Bewegung täglich eine zentrale Rolle spielt und fest im pädagogischen Konzept verankert ist - das gemeinsame Erleben und Bewegen besonders im Mittelpunkt. Im Rahmen des landesweiten Bewegungsaktionstages Rheinland-Pfalz veranstaltete die Kita von 15:00 bis 17:00 Uhr einen tatkräftigen Sponsorenlauf rund um das Kindergartengelände.

Weiterlesen

Meckenheimer Karneval: Spendenaktion sichert Zukunft des Straßenfests

Traditionelle Spendenaktion für den Karnevalszug

Meckenheim. Der Meckenheimer Straßenkarneval ist lebendig und wird vollständig durch Spenden finanziert. Der Festausschuss Meckenheimer Karneval e.V. (FMK) hat zur Sicherung des Karnevalszugs für die Session 2025/2026 wieder zwei Köttzüge organisiert, um Spenden zu sammeln. Der erste Köttzug beginnt am 15. November 2025 um 14 Uhr an der Wettkampfhalle des Schulzentrums Meckenheim und verläuft östlich der Giermaarstraße in Richtung Neuer Markt und Siebengebirgsring.

Weiterlesen

Bachem. Der Schriftsteller Marco Martin hat sein neues Buch „Nichts ist mehr wie es wAhr“ -Eine kurze Geschichte einer Flutkatastrophe- im Bürgertreff Bachem bei einer Lesung vorgestellt. Ein aufmerksames Publikum im „Wohnzimmer von Bachem“ war begeistert von der Vortragsweise und dem Buchinhalt des gebürtigen Bad Neuenahrers Marco Martin. Nach der Lesung wurde noch diskutiert und erzählt.“Im Juli...

Weiterlesen

Dauerauftrag
Hausmeister
Dauerauftrag 2025
Anzeigensponsoring Herbstbunt o. B.
Anzeige Andernach
Mülltonnenreinigung
Schulze Klima -Image
Seniorengerechtes Leben
Imageanzeige
Herbstbunt in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Doppelseite Herbstbunt
Herbstbunt in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Neuer Katalog
Festival der Magier
Einladung Mitgliederversammlung
Titelanzeige