Allgemeine Berichte | 13.01.2025

Die Kreisverwaltung Cochem-Zell informiert

Festgefrorene Abfälle in den Restmüllgefäßen und Biogefäßen

Kreis Cochem-Zell. Die Kreiswerke Cochem-Zell informieren zum Umgang mit Abfällen bei Frost.

Die Restmülltonne im Winter

Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt besteht die Gefahr, dass Abfälle in der Tonne festfrieren. Infolgedessen verbleiben bei der Leerung oft Reste in den Müllgefäßen. Um das Festfrieren der Abfälle in den Müllgefäßen zu vermeiden, sollte folgendes beachtet werden:

• In den Wintermonaten die Restmülltonne vor dem Befüllen mit einem großen Plastiksack auskleiden.

• Restabfälle immer in Plastikbeutel verpacken.

• Den Inhalt der Restmülltonne nicht verdichten.

• Keine flüssigen Abfälle in die Gefäße füllen.

• Einwegwindeln nie lose in die Restmülltonne geben, sondern in Plastikbeutel verpacken.

• Die Abfallgefäße bei tiefen Temperaturen nach Möglichkeit erst morgens (jedoch vor 6 Uhr) an den Straßenrand stellen.

Die Biotonne im Winter

Damit die organischen Abfälle nicht festfrieren, sollte die Biotonne an einem frostfreien Platz stehen und erst kurz vor der Abfuhr zur Abholung bereitgestellt werden. Packen Sie feuchte Bioabfälle, wie Speiseabfälle, gut in Papier ein. Um das Festfrieren der Abfälle zu verhindern, legen Sie den Tonnenboden mit zusammengeknülltem Zeitungspapier (keine Buntdrucke, kein Hochglanzpapier) sowie kleinen Zweigen aus. Flüssige organische Abfälle dürfen nicht über die Biotonne entsorgt werden. Verwenden Sie keine Plastikbeutel oder kompostierbare Biobeutel für Ihren Biomüll.

Durch witterungsbedingte Leerungsprobleme besteht kein Anspruch auf nachträgliche Leerung oder Entschädigung. Es erfolgt keine Nachfahrt.

Die Kreiswerke Cochem-Zell bei Eis und Schnee unterstützem: im Winter mit geräumten und abgestreuten Wegen und Straßen oder bringen Sie Ihre Abfallbehälter an einen für die Müllabfuhr gut erreichbaren Platz. Schaufeln Sie den Schnee bitte nicht vor die Abfallbehälter und verpacken Sie die Abfälle, damit sie nicht an den Wänden der Abfallbehälter festfrieren.

Bitte beachten: Straßensperrungen wegen Bauarbeiten. Alle Abfallbehälter und Sperrabfälle müssen zur nächsten für die Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße bzw. an die Enden der Baustelle gebracht werden.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Cochem-Zell

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