Landesamt für Steuern
Finanzamt rechnet mit vielen Steuererklärungen
Abgabefrist ist der 31. Mai
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Das Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler erwartet in diesem Jahr rund 46.000 Einkommensteuererklärungen. Für einen Großteil der Steuererklärungen gilt als Abgabefrist der 31. Mai. Derzeit werden nur etwas mehr als die Hälfte dieser Steuererklärungen in elektronischer Form übermittelt, der Rest muss zunächst im Finanzamt in eine elektronisch verarbeitbare Form gebracht werden.
Nur noch Annahme von Papiersteuererklärungen – keine direkte Prüfung mehr
Die Service-Center haben in allen rheinland-pfälzischen Finanzämtern ihre Arbeitsweise umgestellt, so auch im Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler: Steuererklärungen, die noch in Papierform abgegeben werden, werden nur noch entgegengenommen. Eine Prüfung der Belege oder direkte Bearbeitung findet nicht mehr im Service-Center statt. Grund: Ein Großteil der für die Berechnung der Steuererklärung notwendigen Daten muss zunächst mit den zentral eingespeisten Angaben, so zum Beispiel des Arbeitgebers zur Lohnsteuer, der Krankenversicherung oder der Banken, überprüft werden. Diese Angaben sind in den Steuerberechnungsprogrammen hinterlegt und für den Bearbeiter daher erst im Rahmen der automationsgestützten Bearbeitung sichtbar. Um gleichzeitig den zeitintensiven Datenerfassungsprozess von Papiererklärungen zu reduzieren, wurde zudem das Scannen von Papiererklärungen eingeführt. Allgemeine Fragen, zum Beispiel zu Werbungskosten oder Sonderausgaben, sowie Anträge auf Lohnsteuerermäßigung und Änderungen der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) werden aber weiterhin noch im Service-Center beantwortet und bearbeitet. Das Service-Center ist wie folgt geöffnet: Montag und Dienstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Donnerstag von 8 bis 18 Uhr.
Elektronische Steuererklärung ist schneller
Wer über einen Computer oder Laptop sowie Internetzugang verfügt, dem empfiehlt das Finanzamt den schnelleren Weg, die Steuererklärung elektronisch zu erstellen und ans Finanzamt zu übermitteln. Hierfür stehen neben dem kostenlosen Programm ELSTER (www.elster.de) auch zahlreiche Programme im Handel zur Verfügung.
