Kreisverwaltung Cochem-Zell
Futtergewinnung
Brachflächen dürfen genutzt werden
Kreis-Cochem-Zell. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz hat mitgeteilt, dass aufgrund der starken Trockenheit und der damit verbundenen Futterknappheit für das gesamte Land Rheinland-Pfalz folgendes bestimmt wird:
Ab dem 16. Juli 2019 dürfen brachliegende Flächen nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (Nutzcode 062) in Verbindung mit § 25 Abs. 2 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken genutzt werden.
Pressemitteilung Kreis Cochem-Zell
