Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz informiert
Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen
Kreis MYK. Landwirte dürfen ab sofort Zwischenfrüchte und Untersaaten durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken nutzen. Diese Ausnahmegenehmigung betrifft Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von sogenannten ökologischen Vorrangflächen verpflichtet sind. Hintergrund ist, dass die starke Trockenheit der vergangenen Jahre die Futterversorgung für viele tierhaltende Betriebe deutlich erschwert. Bereits im Juli war die Futternutzung auf den brachliegenden Ackerflächen ermöglicht worden. Durch die Freigabe auch der Zwischenfruchtflächen soll den anhaltenden Futterengpässen begegnet werden. Damit die Flächen aber nach wie vor als Ökologische Vorrangflächen anerkannt werden können, muss eine Zwischenfruchteinsaat zwingend erfolgen und bis Mitte Januar 2021 auf der Fläche belassen werden. Antragsteller aus dem Landkreis Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz können sich für weitere Auskünfte an Andreas Meurer vom Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung unter Tel. (02 61) 108/252 oder per E-Mail an landwirtschaft@kvmyk.de wenden.
Pressemitteilung der
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz