Allgemeine Berichte | 29.03.2017

AW-Kreis hebt Stallpflicht wegen Geflügelpest ab April auf

Geflügel darf wieder raus aus dem Stall

Symbolbild. Foto: pixabay

Kreis Ahrweiler. Hühner, Gänse, Enten und weiteres Hausgeflügel darf ab 1. April im Kreis Ahrweiler wieder raus aus dem Stall. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung hebt die Stallpflicht auf, die es als Teil der Sicherheitsmaßnahmen wegen der Geflügelpest verfügt hatte. In den vergangenen Monaten wurden in Deutschland rund 1.000 Fälle des für Hausgeflügel hochansteckenden Virus „Aviäre Influenza“ vom Subtyp H5N8 bei Wildvögeln festgestellt und 80 Fälle bei Hausgeflügel. In Rheinland-Pfalz wurde die Krankheit bei 22 Wildvögeln diagnostiziert, die an den Ufern von Rhein, Laacher See oder Mosel gefunden wurden. Zweimal wurde die Seuche bei Hausgeflügel in der Pfalz festgestellt. Im Kreis Ahrweiler wurde das Virus Ende Dezember und Anfang Februar bei toten Wildvögeln am Rhein und am Laacher See nachgewiesen. Deshalb hatte das AW-Veterinäramt die kreisweite Aufstallpflicht für Hausgeflügel sowie weitergehende Schutzmaßnahmen in den Gebieten um die beiden Fundstellen angeordnet. Hausgeflügel im AW-Kreis blieb von der Seuche verschont. Weil keine neuen Fälle aufgetreten sind, wird die Aufstallpflicht zum 1. April beendet. Das Veterinäramt rät den Geflügelhaltern dennoch, die bewährten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen beizubehalten, um eine erneute Ausbreitung des Virus zu verhindern. So sollten eigene Stallkleidung getragen, der Kontakt zwischen Haus- und Wildvögeln möglichst vermieden und kein Oberflächenwasser als Tränkewasser verwendet werden. Die Viruserkrankung des Geflügels und anderer Vogelarten kann schnell epidemische Ausmaße annehmen, was zu Tierverlusten und großen wirtschaftlichen Schäden führen kann. Bei Menschen wurde die Viruserkrankung nicht nachgewiesen, so das Friedrich-Loeffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit). - Mehr Infos unter www.kreis-ahrweiler.de („Geflügelpest“), www.fli.de (Friedrich-Loeffler-Institut), www.lua.rlp.de (Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz) und www.mueef.rlp.de (Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz).

Pressemitteilung Kreisverwaltung Ahrweiler

Symbolbild. Foto: pixabay

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