Allgemeine Berichte | 19.03.2026

30 tote Wildgänse geborgen

Geflügelpest: Nachweis des Virus bei Wildvögeln im Rhein-Sieg-Kreis

Symbolbild.

Rhein-Sieg-Kreis. Bei mehreren Wildgänsen in Swisttal-Dünstekoven wurde jetzt das Aviäre Influenza Virus vom Typ H5 N1 (Erreger der sogenannten Geflügelpest) nachgewiesen. Die Tiere waren im Verlauf der vergangenen Woche verendet.

Bislang wurden über 30 tote Wildgänse geborgen, von denen acht Kadaver untersucht worden sind. Das Chemische Veterinär- und Untersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW) hat bei allen acht Gänsen den Erreger der Tierseuche festgestellt. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor hat den Befund am 18.03.2026 bestätigt. Damit liegt ein offizieller Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln vor.

Aufgrund des bisher nur lokalen Geschehens wird derzeit von dem Erlass einer Aufstallungspflicht für Hausgeflügel abgesehen. Zudem handelt es sich bei den Hausgeflügelbeständen, die in der näheren Umgebung des Fundortes liegen, lediglich um kleinere Hobbyhaltungen. Allerdings werden aufgrund des dynamischen Seuchengeschehens alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter dazu aufgerufen, schon jetzt die entsprechenden Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und wachsam zu sein.

So sollten beispielsweise Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ihre Tiere (unter anderem Hühner, Gänse, Enten, Fasane, Wachteln) an für Wildvögel unzugänglichen Stellen tränken sowie Futter und Einstreu geschützt lagern und beim Betreten der Geflügelhaltungen Schutzkleindung tragen.

Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist eine tierärztliche Untersuchung durch den Hoftierarzt oder der Hoftierärztin vorgeschrieben. Auch das vorsorgliche Aufstallen oder das Abdecken von Ausläufen (zum Beispiel mit Planen) gegen Einträge (zur Verhinderung des Kontaktes zu Wildvögeln sowie deren Kotausscheidungen) sind sinnvolle Maßnahmen.

Typische Symptome für eine Infektion mit H5N1 bei Geflügel sind Atemnot, Abgeschlagenheit, Flüssigkeitsansammlungen an der Kopfregion, Durchfall, Abfall der Eiproduktion und Blauverfärbung der Haut. Die Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der Symptome beträgt einige Stunden bis zu 21 Tage (abhängig von der Vogelart). Die Seuche kann danach schnell verlaufen und endet meist tödlich. Treten in kleineren Geflügelhaltungen bis zu 100 Tieren innerhalb von 24 Stunden mindestens drei Todesfälle auf, ist das ein deutlicher Hinweis auf Geflügelpest.

Informationen zur Tierseuche sowie Merkblätter und Tipps für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind hier zu finden: www.rhein-sieg-kreis.de/gefluegelpest.

Wer totes Wassergeflügel oder tote Greifvögel findet, kann sich an das örtliche Ordnungsamt oder an das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises unter 02241 13-2335 wenden.

Pressemitteilung Rhein-Sieg-Kreis

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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