Allgemeine Berichte | 05.02.2021

August-Horch-Straße in Koblenz

Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h

Koblenz. Der Kommunale Servicebetrieb kann derzeit, aufgrund der schlechten Wetterbedingungen, und wegen dem allgemeinen Zustand der August-Horch-Straße keine nachhaltigen Instandsetzungsarbeiten durchführen. Daher wurde in der August-Horch-Straße, zwischen Kinopolis und dem Kreisel, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für alle Verkehrsteilnehmer auf 30 km/h begrenzt.

Zusätzlich ist die Durchfahrt für motorisierte Zweiradfahrer ab Mitte 7. Kalenderwoche untersagt. Eine entsprechende Umleitung wird ausgeschildert.

Der Abschnitt vom Kreisel bis zum Kreisel am Rewe-Zentrallager wird dieses Jahr grundlegend erneuert.Der nächste Abschnitt zwischen Rewe-Zentrallager und der Kinopoliskreuzung ist im Anschluss daran mit einem Vollausbau geplant. Um den Zustand in diesem Bereich bis dahin zu verbessern, wird schnellstmöglich die Straßendecke mit einer Dünnschicht in Kaltbauweise (DSK) überzogen.

Daher ist die geschwindigkeitsreduzierende Maßnahme sowie die Umleitung für motorisierte Zweiräder nur als temporär anzusehen.

Der Kommunale Servicebetrieb bittet die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer um Verständnis.

Pressemitteilung der

Stadt Koblenz

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