Allgemeine Berichte | 04.05.2018

Bürgerinitiative„WIR gegen Bahnlärm in der VG Weißenthurm e.V.“

Gesundheit der Bahn- anwohner soll geschützt werden

Sogar nachts kommt es zu einer außergewöhnlichen Lärmbelastung. privat

Weißenthurm. Derzeit erleben die Bahnanwohner entlang der linksrheinischen Bahntrasse Koblenz–Bonn eine Belastung durch Güterzüge ungeahnten Ausmaßes.

Besonders nachts donnern stündlich oft mehr als 30 Güterzüge mit über 100 Stundenkilometern und über 100 Dezibel unerträglichen Lärms mitten durch die Wohngebiete.Ursache für diesen rapiden Anstieg des linksrheinischen Güterzugaufkommens sind aktuell wohl Bauarbeiten an der rechtsrheinischen Bahntrasse.

Die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. (BVS) hat nun darauf hingewiesen, dass durch die Einführung von elektronischen Zugsteuerungssystemen Leistungssteigerungen einer Strecke möglich werden, die bislang nur durch zusätzliche Gleise erreicht werden konnten.

Geschwindigkeitsbegrenzung soll Lärmbelästigung minimieren

Im Rahmen des Umsetzungsplans bis 2023 wird unter anderem der komplette deutsche Teil des Korridors „Rhine-Alpine“ (von Basel bis zur Grenze NL), also auch das Mittelrheintal, mit dieser neuen Technik ausgerüstet. Vielen Menschen wird langsam bewusst, dass der derzeitige unerträgliche Zustand ab 2023 zur Normalität wird, wenn die Politik nicht unverzüglich gegensteuert.

Die Weißenthurmer Bürgerinitiative fordert daher schon lange einen Stopp einer weiteren Zunahme des Güterzugverkehrs im Mittelrheintal, eine Geschwindigkeitsreduzierung der Züge bei Ortsdurchfahrten auf maximal 70 Stundenkilometer und den Bau einer Europäischen Güterzugtrasse außerhalb der einzigartigen Natur- und Kulturlandschaft des engen Mittelrheintals. Vom neuen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer erwartet die BVS darüber hinaus die Aufnahme solcher elektronischer Zugsteuerungsmaßnahmen (zu denen auch elektronische Stellwerke und Gleiswechselbetrieb zählen) als „Wesentlichen Änderung“ einer Strecke gemäß § 1 (2) der „Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutz-verordnung - 16. BImSchV) anzuerkennen mit der Folge, dass auch die Einführung elektronischer Zugsteuerungssysteme einen Anspruch der Bahnanwohner auf Lärmvorsorge zur Folge hat.

Die Forderung der BVS, dass zum Schutz der Gesundheit der Bahnanwohner es einfach logisch ist, die Betroffenen gegenüber dem Lärmzuwachs, der infolge einer signaltechnischen Leistungssteigerung entsteht, gleichzustellen mit der Situation, die infolge des Baus eines zusätzlichen Gleises entstehen würde, wird daher von der Bürgerinitiative „WIR gegen Bahnlärm in der VG Weißenthurm e.V.“ ausdrücklich unterstützt.

Sogar nachts kommt es zu einer außergewöhnlichen Lärmbelastung. Foto: privat

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